Eine gewaltige Summe soll das Leid der Betroffenen lindern: Die katholische Glaubensgemeinschaft hat über 93 Millionen Euro an Menschen gezahlt, die Opfer sexueller Gewalt wurden. Ein neuer Report deckt jetzt aber einen Skandal auf: Zum ersten Mal stellen sich Orden gegen die Auszahlung der vollen Entschädigung.
Eklat um Missbrauchs-OpferKirche zahlt Millionen, aber Orden blockieren jetzt Entschädigungen

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Menschen, die etwa von katholischen Priestern sexuell missbraucht wurden, können bei der Kirche Zahlungen beantragen. (Symbolbild)
Ein vor fünf Jahren von der katholischen Glaubensgemeinschaft eingerichtetes Gremium hat seither über 93 Millionen Euro für Betroffene sexueller Übergriffe freigegeben. Wie die dpa meldet, wurden allein im zurückliegenden Jahr in 16 Vorgängen Zahlungen zur Anerkennung des Leids von über 250.000 Euro gewährt.
Plötzlich die Blockade: Orden sagen Nein zu Zahlungen
Der jüngst publizierte Jahresreport der UKA (Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen) für 2025 legt jedoch eine alarmierende Entwicklung offen: In zwei Situationen verweigerten Orden zum ersten Mal das notwendige Einverständnis für Auszahlungen, die 50.000 Euro überstiegen.
Für die Opfer ist das ein Schock. Personen, die zum Beispiel durch katholische Geistliche sexuelle Gewalt erlitten haben, können einen Antrag auf diese Leistungen bei der Kirche stellen. Die in Bonn ansässige UKA legt dann die Summe fest.
Keine Beweispflicht für die Opfer
Der Prozess ist bewusst niederschwellig gestaltet: Betroffene sind nicht verpflichtet, Nachweise für die Übergriffe zu erbringen. Eine nachvollziehbare Darstellung der Geschehnisse genügt. Diese Zahlungen auf freiwilliger Basis seitens der Kirche existieren losgelöst von Gerichtsverfahren – der Klageweg bleibt für jede betroffene Person davon unberührt möglich.
Ein prominenter Fall aus der Gegend macht das deutlich: Das Kölner Landgericht verpflichtete das Erzbistum Köln im Jahr 2023, einem früheren Ministranten 300.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Entscheidung sorgte für großes Aufsehen.
Kölner Gerichtsentscheid als Maßstab
Es wird wiederholt beanstandet, die freiwillig gezahlten Summen der Kirche seien unzureichend. Margarete Reske, die Vorsitzende der UKA, betonte im Jahresreport allerdings, dass die Justizpraxis für die UKA sehr wohl als eine Richtschnur bei der Festlegung der Beträge fungiere. Seit dem Richterspruch am Landgericht Köln habe es jedoch keine ähnlichen Gerichtsentscheidungen gegeben.
Dass die Orden nun die Zahlung der festgesetzten Beträge blockieren, wirft ein neues Licht auf die Praxis der Aufarbeitung und Entschädigung innerhalb der katholischen Glaubensgemeinschaft. (red)
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