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„Ich habe geheult vor Wut“Nach Millionen-Coup bei Sparkasse klagen jetzt erste Kunden

Protestkundgebung zum Sparkasseneinbruch in Gelsenkirchen

Copyright: Christoph Reichwein/dpa

«Unser Erspartes - einfach weg», klagten geschädigte Sparkassenkunden Anfang Mai bei einer Kundgebung in Gelsenkirchen. Jetzt beginnen die ersten Zivilprozesse gegen die Sparkasse. (Archivbild)

3000 Fächer leer! Jetzt kämpfen die Opfer um ihr Geld

Ein Verbrechen, das Deutschland erschüttert und zu den spektakulärsten der deutschen Kriminalhistorie zählt. Der Schaden könnte in die hunderte Millionen gehen. Unbekannte knackten nach Weihnachten 2025 eine Sparkasse in Gelsenkirchen und leerten über 3.000 Schließfächer. Jetzt der nächste Akt: Am 11. Juni ziehen die ersten Opfer vor das Landgericht Essen und fordern von der Bank alles zurück. Eine Klägerin allein will fast 400.000 Euro sehen.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr schrillt in Gelsenkirchen bei der Feuerwehr der Alarm: Feuer in der Sparkasse in Buer! Doch als die Retter ankommen, finden sie keine Flammen – sondern eine aufgebrochene Bank. Die Täter hatten sich über die Feiertage von einer Tiefgarage in ein Archiv geschlichen. Mit einem Spezialbohrer fraßen sie sich von dort aus direkt in den Tresorraum.

Dort machten sie sich über rund 3.100 Fächer von Kunden her und machten sich mit dem Diebesgut aus dem Staub. Die Polizei ging zunächst von einem Verlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich aus. Die tatsächliche Höhe der Beute lässt sich aber nur schwer beziffern, weil allein die Eigentümer den Inhalt der Fächer kannten. Sie könnte also auch wesentlich höher liegen, womöglich in einem deutlich dreistelligen Millionenbereich. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich akribisch vorbereitet hatten, fehlt auch nach beinahe einem halben Jahr noch immer jede Spur.

Millionen-Coup: Polizei veröffentlicht Fotos aus Tresorraum

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Das Loch in der Wand des Tresorraums. Auf diesem Weg stahlen Unbekannte Millionen aus mehr als 3.000 Schließfächern. (Handoutfoto)

Wer sind die Kläger?

In den Boxen befanden sich oft Juwelen, hohe Bargeldbeträge und Gold. Die erste Frau, die klagt, hatte dort beinahe 400.000 Euro hinterlegt. Das Geld stammte aus dem Verkauf ihrer Wohnung und sollte ihre komplette Altersvorsorge sein. Ihr Rechtsbeistand sagt, sie sei nun ohne Mittel. Kurz vor dem Einbruch sei sie mit ihrer Tochter noch am Schließfach gewesen. Diese könne bestätigen, dass das Geld im Fach war.

Bei einem anderen Geschädigten war zuvor mehrmals in die eigene Wohnung eingestiegen worden, weshalb er sein Vertrauen in das Fach bei der Bank setzte. Jetzt fehlen nicht nur seine wertvollen Goldmünzen, sondern auch die Trauringe der Großeltern – ein unersetzliches Familienerbstück. Der gemeldete Verlust: fast 49.000 Euro. «Ich habe geheult vor Wut», offenbarte der 63-Jährige bei einem Termin mit der Presse.

Für diese beiden und für hunderte andere Betroffene, die auch den Klageweg beschreiten wollen, gilt das Gleiche: Laut Vertrag ist die Haftung des Geldinstituts auf 10.300 Euro begrenzt, sofern kein zusätzlicher Schutz per Versicherung vereinbart war. Dagegen kämpft Anwalt Daniel Kuhlmann jetzt an. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Klagen vor, um für ihre Klienten höhere Summen zu erstreiten. Viele Kunden der Sparkasse sind stinksauer - sie sehen sich um ihr ganzes Erspartes betrogen.

Protestkundgebung zum Sparkasseneinbruch in Gelsenkirchen

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Wütender Protest von Sparkassenkunden Anfang Mai. Jetzt beginnt die juristische Aufarbeitung des Millionen-Einbruchs. (Archivfoto)

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger verlangen eine unbegrenzte Haftung. Sie machen der Sparkasse schwere Fehler bei der Absicherung des Tresors zum Vorwurf. Wegen fahrlässigen Handelns müsse sie komplett haften, so der Anwalt der Kläger. Kuhlmann beruft sich dabei auf eine Expertise, die er beim bekannten Sicherheitsspezialisten Sascha Puppel aus Erkelenz in Auftrag gab. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im «branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik» geschützt worden.

Was Kuhlmann meint: Es fehlte eine Videoüberwachung, nicht nur für den Tresor selbst, sondern auch für die Tiefgarage. Auch die Brandschutztür, durch die die Einbrecher kamen, sei nicht gesichert gewesen. Zudem wirft er dem Geldinstitut vor, dass es anscheinend keine regelmäßigen Kontrollgänge um den Tresorbereich gab. Der Hammer: Sogar nach einem ersten Brandalarm in der Filiale wurden die Täter nicht entdeckt – die herbeigerufenen Wachleute fuhren einfach wieder weg.

Sparkasse Gelsenkirchen

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Die Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer. Hier drangen Unbekannte in den Tresorraum mit über 3.000 Schließfächern ein. (Archivbild)

Was sagt die Sparkasse?

Das Geldinstitut bestreitet die Anschuldigungen vehement. Schon im Vorfeld pochte es immer wieder pauschal auf seine Position, dass der Tresor nach dem gängigen Stand der Technik abgesichert gewesen sei. Presseanfragen zu Sicherheitsdetails im Tresorbereich wehrte sie dabei monatelang ab. Niemand von außen durfte den Raum sehen, nicht mal die paar Kunden, deren Fächer verschont blieben. Sie können zwar ihre Sachen abholen, aber nicht direkt im Tresor. Die Gegenstände werden unter Aufsicht eines Notars entnommen und woanders übergeben.

Zusätzlich führt die Sparkasse an, dass die Diebe ja zehntausende Objekte aus den Fächern im Tresor liegengelassen hätten – darunter auch wertvolle Sachen. Die Sortierung und Rückführung an die Eigentümer dauere lange. Bevor das nicht erledigt ist, so die Bank, könnten die Kläger ihren echten Verlust gar nicht beziffern. Es bestehe ja die Möglichkeit, dass die als vermisst gemeldeten Wertsachen teilweise oder sogar komplett noch im Tresorraum liegen.

Landgericht Essen

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Vor dem Landgericht Essen beginnen die ersten beiden Zivilprozesse zum spektakulären Gelsenkirchener Sparkassen-Einbruch. (Archivbild)

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es sind zwei Zivilverfahren. Hier geht es «nur» um Kohle, nicht um die Bestrafung der Täter - klar, die sind ja noch auf der Flucht. Am Start des Prozesses steht eine Güteverhandlung. Dabei klopft der vorsitzende Richter ab, ob sich die Parteien auf einen Vergleich einigen können. Doch bei den riesigen Summen, um die es hier geht, ist die Chance dafür verschwindend gering.

Anwalt Kuhlmann, der laut eigener Aussage etwa 650 Geschädigte vertritt, will am liebsten ein Präzedenzurteil. Das könnte dann ohne weitere Verfahren auf seine anderen Klienten angewendet werden. Aber auch da wird die Bank wohl kaum mitmachen.

Angesetzt sind zwei Verhandlungen, direkt nacheinander mit nur 30 Minuten Pause - eine endgültige Klärung der komplizierten Sachverhalte in dieser kurzen Zeit? Eher unwahrscheinlich. Ob es weitere Termine gibt, liegt in der Hand des Gerichts unter dem Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So ungewiss der Ausgang auch ist - eines ist so gut wie sicher: Bis es ein endgültiges Urteil gibt, werden wohl Jahre vergehen. Ein ähnlicher Fall in Norderstedt bei Hamburg (August 2021, über 600 geknackte Fächer) zeigt, wie zäh das sein kann. Dort hat es fast zwei Jahre bis zu einem ersten Urteil am Landgericht Hamburg gedauert, das den Kunden mehr Geld zusprach. Danach kamen Berufung, Expertisen und Gegen-Expertisen und Ende Mai dieses Jahres - also nach beinahe fünf Jahren - kippte das OLG die Entscheidung wieder. Eine Revision ist ausgeschlossen, aber der Rechtsstreit könnte dennoch weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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