Mieter ersticht Gerichtsvollzieher bei Räumung mit Jagdmesser
„Das war Notwehr“Mieter (42) ersticht Gerichtsvollzieher bei Zwangsräumung

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Zum Prozessauftakt wurde die Anklage verlesen.
Ein Gerichtsvollzieher hatte keine Überlebenschance. Als er wegen einer Räumung den Hausflur betrat, wurde er sofort niedergestochen. Der Mieter griff blitzartig zu einem großen Jagdmesser, das im Wohnzimmer an der Wand hing.
Mit mindestens 13 Stichen soll der Angreifer auf sein Opfer losgegangen sein – er traf Kopf, Hals, den Oberkörper und einen Arm. „Tief und so lange“, bis der 58-Jährige kurz darauf seinen Wunden erlag, wie Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat bei der Verlesung der Anklage am Landgericht Saarbrücken schilderte.
Ein halbes Jahr nach der Bluttat muss sich der 42 Jahre alte Deutsche wegen Mordes verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, im November 2025 den Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis umgebracht zu haben, als dieser die Wohnungsräumung durchsetzen wollte.
Anklage: Mord mit einem „Sautöter“
Der Beschuldigte habe aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam gehandelt, so die Staatsanwaltschaft. Er verwendete als Tatwerkzeug einen sogenannten Sautöter – ein beidseitig geschliffenes Stichmesser, das für die Jagd auf Wildschweine bestimmt ist.
Das Opfer sei vollkommen arg- und wehrlos gewesen, führte Özfirat aus. Der Angeklagte habe zudem „eine besonders rohe und unbarmherzige Haltung“ dem Geschädigten gegenüber gezeigt. Die Tötung habe er als Ventil genutzt, „um seine Aggressionen über die Wohnungsräumung abzureagieren“.
Nach der Attacke soll der 42-Jährige laut Özfirats Angaben laut gerufen haben: „Das war Notwehr.“ Sowie: „Da seid ihr selber schuld!“ Zuvor hatte er sich zunächst nur mit Worten gegen die Räumung gewehrt. Dabei behauptete er, nichts davon gewusst zu haben.

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Der Verteidiger kündigte eine Erklärung zu Sache für den nächsten Termin an.
Verteidiger spricht von Totschlag, nicht von Mord
Sein Anwalt Dirk Gerlach kündigte eine Stellungnahme zur Tat für den 26. Mai an. „Die Handlung als solche wird nicht bestritten werden“, sagte er. „Aber es ist eher eine juristische Frage, welcher Straftatbestand am Schluss kommt.“ Er geht von Totschlag aus und nicht von Mord.
Die genauen Hintergründe für die Zwangsräumung sind bislang unklar. Gerlach kündigte an, sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu zu äußern.
Leidet der Angeklagte an Schizophrenie?
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit unter einer krankhaften seelischen Störung aus dem schizophrenen Formenkreis litt. Aus diesem Grund habe er die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen.
Der Mann, der in einem hellgrauen Hemd und einer schwarzen Hose vor Gericht erschien, ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht.
Laut Gerichtssprecher Sebastian Abel wird die Schuldfähigkeit des Beschuldigten eine der zentralen Fragen im Prozess sein.
Der Vertreter der Nebenklage, der die Witwe repräsentiert, geht bei dem 42-Jährigen hingegen von voller Schuldfähigkeit aus. „Er hat absichtlich getötet, um zu verhindern, dass er geräumt wird“, erklärte Daniel Jung.

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Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. (Archivbild)
Die Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Für das Verfahren sind elf weitere Termine bis zum 21. August angesetzt.
Kollegen des Opfers im Gerichtssaal: „Hätte jeden von uns treffen können“
Im Gerichtssaal befanden sich auch Kollegen des getöteten Mannes. Nach der Anklageverlesung zeigten sie sich zutiefst erschüttert. „Es ist belastend und bewegend. Und es kommt alles wieder hoch“, sagte Gerd Luckas, der Vorsitzende des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher im Saarland.
„Diese Tat hätte jeden von uns treffen können.“ Man sei auch gekommen, um der Witwe zu signalisieren, „dass die Kollegen mitfühlen“, so Luckas. Seine Hoffnung bezüglich des Urteils? „Am besten, dass er nicht mehr rauskommt – wo auch immer er untergebracht wird.“ (dpa/red)
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