Solingen-Attentat: Urteil gegen Messerstecher ist final
Urteil ist rechtskräftigMesser-Mörder von Solingen muss lebenslang in Haft bleiben

Copyright: Federico Gambarini/dpa
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Angeklagten zur Höchststrafe verurteilt. (Archivbild)
Jetzt ist es offiziell: Nach dem entsetzlichen Terrorakt, der die Stadt Solingen im Sommer 2024 heimsuchte, ist das Urteil gegen den Messerstecher vom Stadtfest final. In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Verurteilten Issa al Hasan abgewiesen.
Schon im September 2025 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf den zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre alten Syrer verurteilt. Die Gründe: Mord an drei Personen, versuchter Mord in zehn Fällen und die Zugehörigkeit zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS). Die Strafe lautete auf lebenslänglich. Darüber hinaus wurde von den Richtern die besondere Schwere der Schuld festgestellt und für die Zeit nach der Haft eine Sicherungsverwahrung verfügt.
Grausame Tat beim Fest: Angreifer attackierte hinterrücks
Das Verbrechen sorgte bundesweit für Fassungslosigkeit. Al Hasan hatte am 23. August 2024 beim Stadtfest in Solingen willkürlich auf Feiernde eingestochen. Seine Opfer griff er hinterrücks an und stach ihnen in den Halsbereich. Die Bilanz: Drei Tote und acht weitere Personen, die zum Teil lebensbedrohliche Verletzungen davontrugen. Zwei weitere Menschen entkamen seinen Angriffen nur knapp.
Die Festnahme des Angreifers gelang schon am darauffolgenden Tag. Bei Auftakt des Gerichtsverfahrens räumte er seine Taten vollständig ein.
Entscheidung des BGH: Urteil ohne Mängel
Der Verurteilte hatte versucht, mit seiner Revision beim Bundesgerichtshof die strenge Strafe zu Fall zu bringen – vergeblich. Laut Mitteilung des Gerichts in Karlsruhe ergab die Prüfung durch den dritten Strafsenat des BGH keinerlei juristische Fehler, die sich negativ auf den Angeklagten auswirkten. Bereits am 12. Mai wurde die Revision zurückgewiesen, was den juristischen Prozess nun zu einem finalen Ende bringt. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
