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Mallorca-SchockMann wegen Schwulenhass für Jahre in den Knast

Gefängnisgebäude mit Gitterfenstern und Sicherheitszaun

Copyright: IMAGO / Joko

Gefängnisgebäude mit Gitterfenstern und Sicherheitszaun.

Brutale Übergriffe auf Malle: Deutsche an FKK-Bucht angegriffen.

Wegen zwei brutaler Übergriffe aus Schwulenhass auf deutsche Touristen an der FKK-Bucht El Mago muss ein Mann auf Mallorca für vier Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Urteil fiel am Dienstag (14.4.). Der Mann gestand vor dem Landgericht in Palma die versuchte Tötung sowie die Körperverletzung ein.

Der erste entsetzliche Vorfall ereignete sich am 29. August 2024 nachmittags. Als sich ein Mann in eine abgeschiedene Ecke des Strandes begeben hatte, griff ihn der 31-jährige Täter an. Er traf ihn zunächst mit einem Fausthieb im Gesicht, danach mit einem wuchtigen Stein am Kopf. Nachdem der Geschädigte zu Boden sank, zückte der Angreifer einen Hammer aus seinem Rucksack, hieb damit weiter auf den Deutschen ein und ergriff die Flucht. Das berichtet „Mallorca Zeitung“.

Nächster Übergriff nur drei Wochen danach

Am selben Strand kam es am 20. September zur nächsten Attacke. Ein anderer Deutscher machte gerade mit seinem Gatten auf einem Pfad über der Bucht Aufnahmen. Der Täter versetzte ihm einen Hieb in den Nacken, wodurch der Mann die Balance verlor und einen Abhang von etwa zehn bis zwölf Metern hinabgestürzt wurde. Beide Betroffenen zogen sich gravierende Verwundungen zu und kamen zur Behandlung ins Krankenhaus.

Die Guardia Civil konnte den Angreifer, einen jungen Mann aus Marratxí auf Mallorca, kurz nach dem zweiten Vorfall verhaften. Er befand sich seither in U-Haft.

Einigung vor Gericht nach Geständnis

Die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung floss als strafverschärfend in das Urteil ein. Strafmildernd wirkte sich jedoch aus, dass der Täter den Geschädigten vorab eine Kompensation von 25.000 Euro sowie 3.000 Euro zukommen ließ. Ursprünglich hatte die Anklage eine Haftdauer von insgesamt elfeinhalb Jahren verlangt.

Sein Geständnis und die Zahlung der Entschädigung führten zu einer Einigung. Der Verurteilte willigte in die Strafe ein: für den versuchten Totschlag gab es drei Jahre und fünf Monate, für die Körperverletzung ein Jahr und zwei Monate. Nach Verbüßung der Strafe gilt für ihn ein Annäherungsverbot an die Betroffenen und den Ort der Tat. Die Entscheidung des Gerichts ist final.

Lebensgefährte eines Geschädigten: „Er verhielt sich immer sehr auffällig“

Der Lebensgefährte des ersten Geschädigten berichtete, der Angreifer sei ihnen bereits vor dem Übergriff am Strand aufgefallen. „Bei unseren anderen Besuchen an der Playa del Mago war er häufig da. Er verhielt sich immer sehr auffällig“, erklärte der Partner. Der Mann habe sich oft nur für wenige Minuten aufgehalten, sei dann weggefahren, um kurz danach wieder aufzutauchen. Sein Benehmen, etwa das permanente Wechseln der Badehose, habe man als sonderbar empfunden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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