Tötungsdelikte, Täuschungen und gewalttätige Übergriffe: Für die Justiz der Insel war das Jahr 2025 eine Herausforderung.
Mallorca-Justiz im FokusDiese Fälle mit Deutschen sorgten 2025 für Aufsehen

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Gerichtssymbol zwei Figuren Richterhammer
Ein ereignisreiches Jahr 2025 stellte die Justiz auf Mallorca vor große Aufgaben. Eine Vielzahl von Verfahren, an denen deutsche Touristen beteiligt waren, landeten bei den Behörden. Die Delikte umfassten Tötungen, Betrug und Körperverletzungsdelikte. Ein Arbeitskampf der Justizbeamten im Juni verursachte zusätzliche Staus im bereits schleppenden System. Deshalb kamen zahlreiche bedeutende Verfahren mit Beteiligung von Deutschen kaum weiter. Als Paradebeispiel dient die Causa der „Kegelbrüder“. Die Anschuldigung gegen sie lautet auf Brandlegung im Lokal „Why not“ im Bereich der Playa de Palma. Auch drei Jahre nach dem Brandereignis steht eine Anklageerhebung gegen die deutschen Männer noch aus. Inzwischen sind die damaligen Betreiber, Alice und Bernd Klotz, in Paguera beruflich tätig.
Besonders die Angelegenheit um den deutschen Millionenerben Dennis V. sorgte für großes Aufsehen. Ihm wird zur Last gelegt, im August 2024 als Führer der Yacht „Luna“ den 20-jährigen Fischer Guillem C. durch Fahrlässigkeit getötet zu haben. Der Beschuldigte erschien am 24. Februar zur Aussage vor dem Ermittlungsgericht in Manacor. Dort gab er an, die Kollision nicht bemerkt zu haben. Zusätzlich verneinte er einen unvorsichtigen Fahrstil. Sein Rechtsbeistand zog sogar in Zweifel, ob Dennis V. überhaupt eine Mitverantwortung am Unglück trägt. Trotzdem entzog die Richterin ihm seinen Reisepass sowie die Lizenz zum Führen von Booten. Der Verteidiger reichte gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel ein. Ein weiteres, erstaunliches Verdikt erging im Juli bezüglich einer Porsche-Lenkerin, die für das Ableben eines deutschen Fahrradfahrers im Jahr 2018 verantwortlich gemacht wird. Die 35 Jahre alte Spanierin entgeht einer Haftstrafe. Sie erhielt stattdessen eine Verurteilung zu einer Geldbuße von 3.000 Euro. Diese Entwicklung kam zustande, obwohl eine vorherige Instanz eine dreijährige Gefängnisstrafe verhängt hatte und ein Drogentest bei ihr auf den Konsum von Marihuana positiv anschlug. Das berichtet „Mallorca Zeitung“.
Ein Tötungsdelikt am Ballermann fand noch vor dem angesetzten Prozessstart am 27. März einen Abschluss. Die Rechtsbeistände des Beschuldigten Nigel L. erzielten eine Einigung mit der Anklagebehörde in Form eines Vergleichs. Diese Vereinbarung sieht eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren vor. Darüber hinaus muss eine Summe von 500.000 Euro als Wiedergutmachung an die Familie des Getöteten fließen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine 25-jährige Haft und Kompensationen von über 320.000 Euro verlangt. Die ab dem 20. Oktober 2023 verbüßte Untersuchungshaft wird Nigel L. von seiner Gesamtstrafe erlassen. Zur Absicherung der Zahlung wurde vom Verurteilten eine Immobilie auf Gran Canaria als Sicherheit bereitgestellt. Im Oktober 2023 hatte Nigel L. sein Opfer José M. R. im Anschluss an eine Auseinandersetzung in einem Lokal unter freiem Himmel mit wenigstens elf Stichen getötet. Der 33-jährige Verstorbene hatte eine Lebensgefährtin und zwei junge Kinder.
Ein Gerichtsurteil bezüglich einer Auseinandersetzung am Ballermann löste im Juni erhebliche Kontroversen aus. Der deutsche Tourist Tom Oliver L. wurde vom Vorwurf eines Tötungsversuchs entlastet. Allerdings sprach ihn das Gericht der Körperverletzung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde auf Bewährung erlassen. Zusätzlich leistete der Deutsche eine Zahlung von über 2.000 Euro als Kompensation an die Beamten. Der Vater des Verurteilten nannte die Entscheidung einen „Witz“. Er führte an, die Gewalt sei von den Polizisten ausgegangen und sein Sohn hätte lediglich Abwehr geleistet. Diese Version der Ereignisse wird von den Schilderungen zweier deutscher Zeuginnen untermauert. Jene hatten angegeben, dass im August 2019 die Beamten auf den Mann einschlugen und nicht umgekehrt.
Auch das Verfahren um einen Säugling, der leblos in einem Abfallbehälter in Porto Cristo aufgefunden wurde, wird sich beträchtlich verzögern. Die verantwortliche Richterin hob den bereits terminierten Geschworenenprozess mit Datum vom 6. November auf. Anlass hierfür waren massive Bedenken bezüglich der Kompetenz des vom Gericht beauftragten Experten. Jener hatte attestiert, der Säugling wäre schon bei der Geburt verstorben. Gegen diesen Gutachter wurde zudem eine Untersuchung eingeleitet. Er war bisher nicht in der Lage, einen Beleg für seine medizinische Fachausbildung vorzulegen. Der gesamte Fall muss deshalb mit einer neuen Jury von Grund auf neu verhandelt werden.
Ebenso befasste der Kollaps des „Medusa Beach Club“ im Monat Mai 2024 die Gerichte. Der österreichische Geschäftsmann Christian A. machte nach fünfmaliger Verschiebung seines Termins mit Datum 11. November eine Aussage und verneinte jede Verwicklung in ungenehmigte Baumaßnahmen. Er deponierte auf eigenen Wunsch 250.000 Euro bei der Justizbehörde, bestimmt für die Hinterbliebenen der Todesopfer sowie für die Geschädigten. Im Monat Dezember wurden weitere Entscheidungen getroffen: Das Landgericht Essen sprach am 16. Dezember gegen drei deutsche Touristen eine Bewährungsstrafe wegen gemeinsamer Vergewaltigung aus. Zur gleichen Zeit verurteilte ein Gericht in Palma einen anderen deutschen Reisenden, der versucht hatte, mit Falsifikatgeld ein Flugbillett zu erwerben. Des Weiteren kam am 18. Dezember Mallorcas umfangreichster Fall von Immobilienbetrug zu einem Ende, in dem drei Angeklagte, die 240 Personen um über drei Millionen Euro geprellt hatten, zu 28 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurden. (red)
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