Urteil gesprochen18-Jähriger erblindet bei Party auf Mallorca – empfindliche Strafe für Club

Menschen tanzen auf dem „Holi Festival of Colours“ in Neuss am 30. Juli 2022.

Menschen tanzen auf dem „Holi Festival of Colours“ in Neuss am 30. Juli 2022. Auf einer ähnlichen Party erblindete 2018 ein 18-Jähriger auf Mallorca. Nun ist das Urteil in dem Fall gesprochen.

2018 erblindet ein damals 18-Jähriger bei einem Vorfall auf einer Party. Nun ist das Urteil gesprochen worden: Der Club auf Mallorca muss eine empfindliche Strafe zahlen.

von Steven Salentin (sal)

Es sollte ein Erlebnis der besonderen Art werden – und endete im absoluten Albtraum. Als ein damals 18-Jähriger im Juli 2018 zum ersten Mal mit Freunden auf Mallorca ist, besucht er eine Party und verliert dort sein Augenlicht.

Fünf Jahre später ist nun das Urteil in dem Fall gesprochen. Die Betreibenden des Clubs müssen Schadensersatz in empfindlicher Höhe zahlen.

Mallorca: Urlauber erblindet nach Unfall auf Holi-Party

Ereignet hatte sich der Vorfall in der britischen Hochburg Magaluf. Dort hatte der junge Urlauber auf einer Holi-Party gefeiert. Die ursprünglich aus Indien stammenden Partys, bei denen Farbbeutel geworfen oder geschossen werden, waren damals Trend.

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Ein solcher Farbbeutel wurde ihm dabei aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen. Die Folge: Beide Augäpfel wurden zerstört. Sofort wurde er ins Krankenhaus Son Espases gebracht und später in seiner Heimat Glasgow behandelt. Doch selbst mehrere chirurgische Eingriffe konnten sein Augenlicht nicht retten.

In der Folge landete der Fall vor Gericht. Mit zunächst mäßigem Erfolg: Der Geschädigte forderte zwar Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro, bekam in erster Instanz aber lediglich 2600 Euro zugesprochen, weil der Richter es nicht als erwiesen ansah, dass er tatsächlich erblindet war.

Dem hat das Landgericht in Palma de Mallorca nun laut „Mallorca Zeitung“ allerdings widersprochen. Ein Krankenhausbericht belege dies ausreichend. Erwiesen sei zudem, dass auf der Party keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden waren – und die Feiernden nicht auf die Gefahren hingewiesen worden seien, die von den Farbbeuteln ausgehen könnten.

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Nicht hinreichend belegt habe der junge Mann hingegen, inwiefern sein Familienleben durch die Erblindung beeinträchtigt worden ist – und inwieweit seine Wohnung an diese angepasst werden musste.

Das Ergebnis: Der Club muss Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro zahlen. Insgesamt stehen dem Erblindeten laut „MZ“-Angaben allerdings 300.000 Euro zu. Die andere Hälfte sei bereits von der Versicherung der Diskothek gezahlt worden.