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Tod im SchwimmbadJunge (6) ertrank: Gericht lehnt Prozess gegen Bademeister ab

Sechsjähriger Junge im Schwimmbad ertrunken

Copyright: Justin Brosch/dpa

Im April 2025 konnte ein Kind nicht gerettet werden. (Archivbild)

Tod von Junge (6): Unerwartete Wende im Bademeister-Prozess

Hamm steht unter Schock nach einem furchtbaren Drama: Im April 2025 verlor ein kleiner Junge (6) in einem Schwimmbad sein Leben. Mehrere Bademeister standen im Fokus der Ermittlungen. Jetzt gibt es in dem Fall eine unerwartete Wendung.

Die Staatsanwaltschaft in Dortmund hatte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Anklage gegen die Angestellten des Bades erhoben. Alles deutete auf einen Prozess vor Gericht hin, der die genauen Umstände des Todes aufklären sollte.

Keine Verhandlung: Gericht blockt Prozess gegen Bademeister ab

Doch dazu wird es nicht kommen. Das zuständige Amtsgericht in Hamm hat die Zulassung der Hauptverhandlung verweigert, wie eine Gerichtssprecherin auf eine Anfrage der dpa bestätigte. Zuerst hatte die Zeitung „Die Glocke“ über diesen Beschluss berichtet.

Weshalb das Gericht diese Entscheidung traf, wurde vorerst nicht bekannt gegeben. Der Beschluss wirft viele Fragen auf und hinterlässt die Angehörigen sowie die Öffentlichkeit im Ungewissen.

Der schreckliche Tag im April 2025

Es war ein furchtbarer Tag im April 2025, als Badegäste den leblosen Körper des kleinen Jungen entdeckten, der an der Wasseroberfläche trieb. Ein Albtraum für alle Anwesenden.

Obwohl Rettungskräfte und das Personal des Bades laut damaligen Polizeiinformationen sofort mit Wiederbelebungsversuchen starteten, konnte das Leben des Kindes nicht mehr gerettet werden. Der Sechsjährige verstarb in einer Klinik. Die Polizei ging zunächst von einem tragischen Unglück aus. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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