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Horror-VorwurfFrau hält Schwägerin zwei Jahre im Keller gefangen

Ein Keller mit Ketten.

Copyright: IMAGO/YAY Images

Zwei Jahre eingesperrt im Keller: In den USA soll eine Frau ihre Schwägerin festgehalten haben – die Flucht gelingt erst durch ein eingeschlagenes Fenster. (Symbolbild)

Aktualisiert:

Brutale Vorwürfe: In den USA soll eine Frau ihre Schwägerin im Keller eingesperrt haben. Die Befreiung war dramatisch.

Eine Frau aus dem US-Bundesstaat Michigan soll ihre Schwägerin über Jahre im Keller festgehalten haben. Die mutmaßliche Gefangene konnte sich erst durch einen verzweifelten Schritt befreien.

Wie das US-Magazin „People“ berichtet, wurde die 48-jährige Tasha Beamon festgenommen und angeklagt. Ihr werden unrechtmäßige Freiheitsberaubung sowie Misshandlung eines besonders schutzbedürftigen Erwachsenen vorgeworfen.

Gefangener Frau gelang die dramatische Flucht

Laut Ermittlern gelang der 58-jährigen Frau am 15. März die Flucht: Sie schlug ein Fenster eines nahegelegenen Hauses ein, um auf sich aufmerksam zu machen. Der Bewohner alarmierte daraufhin den Notruf.

Vor Ort gab die Frau an, rund zwei Jahre lang gegen ihren Willen im Keller eines Hauses festgehalten worden zu sein. Die Bedingungen sollen extrem gewesen sein. Laut Polizeiberichten habe sie kaum Nahrung erhalten und keinen regelmäßigen Zugang zu Wasser gehabt.

Polizei findet Matratze und Urin-Eimer im Keller

Bei einer Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte demnach eine Matratze auf dem Boden, einen Eimer mit Urin sowie eine verschlossene Tür – Hinweise auf die mutmaßliche Gefangenschaft.

Die Frau wurde als „schutzbedürftiger Erwachsener“ eingestuft und wegen schwerer Mangelernährung in ein Krankenhaus gebracht.

Die Beschuldigte soll gleichzeitig als Betreuerin der Frau fungiert haben. Nach ihrer Festnahme wurde Beamon in das Gefängnis des Saginaw County gebracht. Die Kaution wurde laut „People“ auf 100.000 US-Dollar festgesetzt. Ob sich die 48-Jährige zu den Vorwürfen geäußert hat oder anwaltlich vertreten wird, ist derzeit unklar.

Die Gesetzeslage in Michigan lässt in solchen Fällen wenig Spielraum. Durch die Kombination aus unrechtmäßiger Freiheitsberaubung (MCL 750.349b) und dem Missbrauch schutzbedürftiger Erwachsener (MCL 750.145n) drohen Tasha Beamon bei einer Verurteilung – je nach Schwere der Anklage – bis zu 15 Jahre Haft pro Anklagepunkt. Das Gesetz unterstreicht damit die besondere Schutzwürdigkeit von Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind. (jag)

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