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Mutter scheitert vor GerichtFotos von Fabians Leiche (8) werden weiter öffentlich gezeigt

Mordprozess im Fall Fabian

Copyright: Bernd Wüstneck/dpa

Die Angeklagte hat sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Drama um toten Fabian (†8): Gericht weist Mutter eiskalt ab

Drama im Gerichtssaal um Fabian (†8): Seine Mutter kämpft um die Würde ihres Kindes – doch das Gericht stellt sich quer. Am Landgericht in Rostock wurde der Antrag der Mutter verworfen, die Öffentlichkeit bei der Präsentation des Gutachtens aus der Rechtsmedizin auszuschließen.

Die Anwältin der Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, hatte den Ausschluss gefordert, um das Persönlichkeitsrecht ihres Sohnes nach dem Tod zu sichern. Es dreht sich alles um die furchtbaren Details seines Endes und die Bilder seines leblosen Körpers.

Richter: Fotos sind schon zugänglich

Die Argumentation von Richter Holger Schütt ist für die Mutter kaum zu ertragen: Die Aufnahmen vom massiv verbrannten Körper des Jungen seien schon an vorherigen Verhandlungstagen gezeigt worden. Damit seien sie der Allgemeinheit zugänglich.

Ein schutzwürdiges Interesse nach dem Ableben existiere zwar, werde hier aber nur „geringfügig verletzt“. Auch die Anklagebehörde sprach sich für eine öffentliche Beweisaufnahme aus. Die Art des Tötungsdelikts sei für die Bewertung der Spuren von entscheidender Wichtigkeit.

Juristin pocht auf die Menschenwürde

Die Rechtsvertreterin der Mutter hatte dagegen gehalten, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Würdeschutzes für Menschen schwerer wiegen müsse als das Interesse der Allgemeinheit.

Laut Anklageschrift kam der kleine Fabian am 10. Oktober 2025 bei Klein Upahl an einem Tümpel gewaltsam ums Leben. Man geht davon aus, dass er erstochen und danach angezündet wurde. Beschuldigt des Mordes ist eine 30-jährige Frau, die zu den Anschuldigungen bisher keine Aussage macht.

Das Verfahren am Rostocker Landgericht geht weiter. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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