Fassungslosigkeit in Gera: Ein 21-jähriger Syrer steht im Zentrum von 21 Strafverfahren, bewegt sich aber frei in der Stadt.
21 VerfahrenSyrer (21) versetzt Gera in Angst – und ist weiter auf freiem Fuß

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Hände halten Brief mit Amtsgericht und Euro-Banknoten.
In Gera, einer Stadt in Thüringen, macht sich Unruhe breit. Ein junger Mann namens Mayas Al M. (21) wird mit einer ganzen Reihe von Straftaten in Verbindung gebracht. Die Liste der Anschuldigungen ist lang und reicht von Raub über Körperverletzung bis hin zu Bedrohung. Was viele fassungslos macht: Obwohl die Justizbehörden insgesamt 21 Ermittlungsverfahren gegen den Syrer führen, ist er nicht in Haft.
Die Staatsanwaltschaft in Gera hat die schiere Menge der Fälle bestätigt. Seit dem Jahr 2022 laufen die Untersuchungen gegen den heute 21-Jährigen. Oberstaatsanwalt Jürgen Boße sprach von „diversen Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz“. Die Akte des Mannes, der laut Justizdokumenten am 2. Januar 2005 im syrischen Daraa zur Welt kam, wird immer umfangreicher. Das berichtet „FOCUS online“.
Die lange Liste der Vorwürfe
Die Strafakte von Mayas Al M. ist erschütternd. Alles fing 2022 an, als ihm „unerlaubter Aufenthalt“ vorgeworfen wurde, weil er anscheinend keine gültigen Dokumente für Deutschland besaß. Doch es blieb nicht bei diesem einen Verstoß.
Die Liste der mutmaßlichen Taten ist lang: Am 16. Juni 2024 eine Körperverletzung, am Folgetag eine Bedrohung – beides ereignete sich an einer Haltestelle der Straßenbahn. Am 6. Juni 2025 Schwarzfahren. Am 14. April 2025 eine gemeinschaftliche Körperverletzung mit anderen. Am 17. April 2025 ein Angriff, womöglich mit einer Glasscherbe. Am 1. Juni 2025 dann eine doppelte Bedrohung, einmal mit einer Scherbe, einmal mit einer kaputten Flasche. Und am 13. September 2025 soll er eine volle Wasserflasche durch ein Autofenster geworfen und eine Person am Kopf getroffen haben.
Opfer brutal ins Gesicht geschlagen
Wie rücksichtslos der 21-Jährige vorgegangen sein soll, zeigt ein Raubüberfall vom 2. März 2025. Laut den Akten der Ermittler hat er einem Libyer mehrfach Faustschläge ins Gesicht versetzt, um dessen Brieftasche zu erbeuten. Die Beute umfasste 100 Euro in bar, eine Geldkarte und mehrere Ausweisdokumente. Das Opfer erlitt laut Akte Schürfwunden unter dem rechten Auge und am rechten Zeigefinger, eine geschwollene Nase und hatte starke Schmerzen im Gesicht.
Aufgrund dieser Taten und weiterer Vergehen wurde am 9. Oktober 2025 Anklage erhoben. Der Prozess vor dem Amtsgericht Gera begann am 18. Februar 2026, wurde aber jäh unterbrochen. Richter Siegfried Christ begründete dies so: „Das Verfahren wurde allerdings ausgesetzt, da noch Zeugen benötigt wurden und noch neue Anklagen zu erwarten waren.“ Mitten in der Verhandlung kamen also neue Vorwürfe ans Licht.
Die Staatsanwaltschaft reagierte und fasste die neuen Vorwürfe am 26. März 2026 in einer zweiten Anklage zusammen. Ein neuer Prozesstermin? „Steht noch nicht fest“, sagt Richter Christ. Die Frage, die die Menschen in Gera umtreibt, ist jedoch: Wieso läuft ein mutmaßlicher Intensivtäter frei herum? Laut Oberstaatsanwalt Boße sind die Hürden für eine Untersuchungshaft hoch. Es brauche einen „dringenden Tatverdacht“ und zusätzlich Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Ob die Beweise in den konkreten Fällen dafür ausreichten, konnte er nicht bewerten. Der Anwalt des Beschuldigten war für eine Anfrage nicht erreichbar. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

