Knast-AffäreGefängnisbeamtin schickt Häftling Nacktfotos – das hat jetzt Folgen

Neuer Inhalt

Eine Gefängnisbeamtin aus Trier hat ihren Job verloren, da sie eine Liebesbeziehung mit einem Häftling hatte. Das Symbolfoto zeigt den Blick aus einer Zelle der JVA Wuppertal-Ronsdorf im August 2011.

Trier/Koblenz – Eigene Nacktfotos einem Häftling überlassen: Eine Gefängnisbeamtin ist vergeblich gegen ihre Entfernung aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das Distanzgebot vorgegangen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz wies ihre Berufung nach Mitteilung vom Dienstag zurück – rechtskräftig und damit endgültig.

Gefängnisbeamtin pflegte längere Liebesbeziehung mit einem Häftling

Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht Trier die Beamtin aus dem Dienst entfernt: Sie habe mehrere Monate lang eine Liebesbeziehung mit einem Häftling in einem Gefängnis „der Rheinschiene“ gehabt.

Alles zum Thema Rheinland-Pfalz

Unter Verschleierung ihrer Identität habe die Justizvollzugsbeamtin dem Gefangenen Briefe geschrieben – mit der „Offenbarung sexueller Vorlieben und Fantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft“. 

Zudem habe die Frau im Alter von „über 50“ ein Armband und ein T-Shirt des Mannes unerlaubt nach Hause genommen.

Gefängnisleitung deckte die Affäre bei einer Briefkontrolle auf

Vor der Gefängnisleitung hielt sie die Affäre laut dem VG Trier geheim. Diese war 2017 bei einer Kontrolle der Häftlingspost aufgeflogen.

Das Land Rheinland-Pfalz erhob Disziplinarklage. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des VG Trier gab ihr statt.

Die Beamtin habe „ein schweres Dienstvergehen begangen“. Sie habe „aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen“, urteilte das Verwaltungsgericht.

Affäre mit Häftling: Gericht bestätigt die Entlassung der Gefängnisbeamtin

Mit der Überlassung von Nacktfotos sowie von Aufnahmen ihrer Wohnstätte und ihres Grundstücks habe sich die Beamtin erpressbar gemacht. Das OVG folgte der Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier.

Hier lesen Sie mehr: Gefängnisurteil: Aussage einer Toten überführt brutalen Frauenschläger in Köln

Laut OVG bestritt die Frau in ihrer Berufung, eine intime Beziehung zu dem Häftling gehabt zu haben. Das Gericht glaubte ihr nicht – die gefundenen Briefe sprächen unzweifelhaft gegen ihre Darstellung.

Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar. (dpa)