In Syrien verübter Mord und Folter sind der Kern der Anklage.
Folter-Wärter vor Gericht?Bundesanwaltschaft klagt Syrer in Koblenz an

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Informationstafel mit dem Wappen und dem Namen eines Gerichts in Rheinland-Pfalz (Symbolbild).
Aufgrund von Vergehen wider die Humanität hat die oberste Anklagebehörde des Bundes eine Klageschrift gegen einen vermuteten ehemaligen Angestellten einer Hafteinrichtung des syrischen Geheimdienstes vorgelegt. Die Klageerhebung gegen den syrischen Staatsangehörigen Fahad A. geschah am 10. Dezember vor dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Koblenz.
Man legt dem Beschuldigten Tötungsdelikte, Folterungen sowie Freiheitsentzug als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last, weswegen er ebenso wegen Mordes belangt wird. Ein Verfahren in der Bundesrepublik wird durch das Weltrechtsprinzip ermöglicht, welches die globale Ahndung völkerrechtlicher Straftaten erlaubt. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft ging das Regime in Syrien unter Baschar al-Assad seit spätestens Ende April 2011 mit rücksichtsloser Gewalt gegen oppositionelle Bestrebungen vor, wobei Geheimdiensten eine entscheidende Funktion bei Verhaftungen, Misshandlungen und der Tötung von Regimegegnern zukam. Das berichtet „DER SPIEGEL“.
Die grausamen Details der Anklage
Es wird behauptet, dass Fahad A. im Zeitraum von Ende April 2011 bis Mitte April 2012 seine Tätigkeit als Aufseher in der Abteilung 251, bekannt als Al-Khatib-Abteilung, des Allgemeinen Geheimdienstes Syriens in Damaskus ausübte. Die Bundesanwaltschaft lastet ihm die Mitwirkung an über 100 Befragungen an, in deren Verlauf Häftlinge durch Elektroschocks oder mit Kabeln ausgeführte Schläge erhebliche körperliche Qualen erlitten. Ferner soll er auf Geheiß seiner Vorgesetzten Häftlinge des Nachts schikaniert haben, indem er sie an die Decke hängte, mit eiskaltem Wasser überschüttete oder in schmerzhaften Haltungen ausharren ließ. Diese Taten sollen in Verbindung mit furchtbaren Haftumständen zum Ableben von mindestens 70 Häftlingen beigetragen haben.
Die oberste Anklagebehörde des Bundes hatte bereits im vorigen Mai die Inhaftierung von Fahad A. in der rheinland-pfälzischen Stadt Pirmasens mitgeteilt. Er verbleibt seither in Untersuchungshaft. Informationen darüber, wann und auf welchem Wege der Beschuldigte nach Deutschland einreiste oder wie er hier seinen Lebensunterhalt bestritt, wurden bislang nicht veröffentlicht. (red)
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