Fall Luise (†12): Urteil im Prozess um Schmerzensgeld
Fall Luise (12)Entscheidung über Schmerzensgeld nach 74 Messerstichen

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Luises Eltern legten eine Zivilklage ein. (Archivbild)
Die grausame Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg (Siegerland) löste pures Entsetzen aus. Die Nachricht erschütterte nicht nur ihre Heimatstadt, sondern ganz Deutschland. In einem Wald in Rheinland-Pfalz, nahe der Grenze zu NRW, starb das Mädchen an den Folgen unzähliger Messerstiche. Was die Fassungslosigkeit noch steigerte: Zwei minderjährige Mädchen im Alter von nur 12 und 13 Jahren räumten das Verbrechen ein.
Über drei Jahre nach der Tat steht nun eine juristische Entscheidung bevor. Das Landgericht Koblenz wird um 12.30 Uhr ein Urteil in einem Zivilprozess fällen, bei dem es auch um Schmerzensgeld geht. Die Schuldfrage ist hierbei nicht das Thema, da es aufgrund der Strafunmündigkeit der Täterinnen nie zu einem Strafverfahren kam.
Der Tag, an dem Luise verschwand
Am 11. März 2023 gaben die Eltern eine Vermisstenanzeige für Luise auf. Sie war von einem Treffen mit einer Freundin nicht heimgekehrt. Gegen 17.30 Uhr hatte man die Schülerin das letzte Mal in Freudenberg gesehen, als sie sich zu Fuß auf den Weg nach Hause machte.
Nachdem die Zwölfjährige nicht zurückkehrte, alarmierten ihre Eltern nach rund drei Stunden die Polizei. Eine großangelegte Suche begann, bei der Mantrailer-Hunde, ein Helikopter mit Wärmebildkamera, Drohnen und zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr beteiligt waren. Ein Polizeihundeführer entdeckte schließlich am 12. März den leblosen Körper des Mädchens aufgrund von Hinweisen.

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Am Fundort der Kinderleiche wurden Blumen, Kerzen und FIguren abgelegt. (Archivbild)
Die Fundstelle befand sich an einer Böschung in Rheinland-Pfalz, mehrere Kilometer von Luises Elternhaus entfernt. Das Waldgebiet liegt direkt an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen.
Die Autopsie des Leichnams in der Mainzer Rechtsmedizin der Uniklinik offenbarte laut Ermittlern eine Vielzahl von Stichwunden. Ein Richter präzisierte zu Beginn des Prozesses im Juli 2025, dass Luise durch 74 Messerstiche ums Leben kam. Zusätzlich erlitt sie Gesichtsverletzungen und verstarb an massivem Blutverlust sowie einem Pneumothorax, einer Luftansammlung im Brustkorb.
Zwei Freundinnen unter schrecklichem Verdacht
Der Verdacht fiel auf zwei Mädchen, damals 12 und 13 Jahre alt, da sich ihre ersten Angaben von denen anderer Zeugenaussagen unterschieden. In einer weiteren Befragung, bei der Erziehungsberechtigte und Psychologen anwesend waren, wurden sie mit den Ungereimtheiten konfrontiert und legten ein Geständnis ab. Für die Polizei waren beide Mädchen bis dahin unbeschriebene Blätter.
Wie der Richter zum Prozessauftakt ausführte, war Luise mit den beiden Angeklagten befreundet. An jenem Tag im Jahr 2023 hatten sie ein Treffen zu dritt. Aus Chatprotokollen ging hervor, dass die zwei beschuldigten Mädchen schon im Vorfeld über die Tötung gesprochen hatten. Der ursprüngliche Plan, so der Richter, sei gewesen, Luise zu fesseln und zu ersticken. Dies sei gescheitert, da Luise Widerstand leistete. In der Folge kam das Messer zum Einsatz.
Im September 2023 wurden die Ermittlungen offiziell beendet. Die Behörden hatten laut eigenen Aussagen intensiv geprüft, ob es einen Tatvorwurf gegen andere, strafmündige Personen geben könnte, fanden dafür aber keinerlei Anhaltspunkte. Die Vernehmung der geständigen Mädchen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die quälende Frage nach dem Warum
Zu den denkbaren Beweggründen äußerten sich die Ermittlungsbehörden nur sehr bedeckt. Es ist anzunehmen, dass die Öffentlichkeit keine Antwort auf die Frage nach dem Motiv erhalten wird. Mario Mannweiler, der leitende Oberstaatsanwalt aus Koblenz, erklärte, dies diene primär dem Schutz der minderjährigen Täterinnen. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“ Angesichts der zahlreichen Stichwunden beim Opfer fügte er hinzu, dass die Annahme naheliege, „dass irgendwelche Emotionen eine Rolle gespielt haben“.

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Was genau hinter der grausamen Tat steckt, wird wohl für die Öffentlichkeit unbekannt bleiben. (Archivbild)
Warum die Täterinnen nicht vor den Strafrichter kamen
Aufgrund ihres Alters gelten die Beschuldigten juristisch als strafunmündig. In Deutschland können Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden, auch nicht bei schwersten Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Die Annahme ist, dass sie die Konsequenzen ihrer Taten noch nicht vollständig erfassen können. Das Jugendamt ordnete als erste Maßnahme an, dass die Mädchen zunächst von ihren Familien getrennt untergebracht wurden, aber weiterhin Kontakt zu den Eltern halten durften.
Zivilklage statt Strafprozess: Der Unterschied
Im Zivilrecht können Kinder im Gegensatz zum Strafrecht bereits ab einem Alter von sieben Jahren für rechtswidrige Taten zur Verantwortung gezogen werden. Ein Zivilprozess dient der Geltendmachung von privaten Ansprüchen.

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Luise wurde als vermisst gemeldet und am Tag danach tot gefunden. (Archivbild)
Familie kämpft um Gerechtigkeit und Entschädigung
Eine Zivilklage wurde von Luises Eltern zusammen mit einer weiteren Verwandten gegen die zwei minderjährigen Täterinnen eingereicht. Ihr Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld. Darüber hinaus verlangen sie die Übernahme der Bestattungskosten.
Ein Sprecher des Gerichts hatte früher mitgeteilt, dass die Forderung der Hinterbliebenen sich auf knapp unter 180.000 Euro beläuft. Das Landgericht erklärte dazu: „Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen“. (dpa/red)
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