Mutter (42) vor Gericht: Unterstützte sie den IS-Terror?
Vierfache Mutter vor GerichtDüsseldorferin soll Spenden für IS-Gefangene gesammelt haben

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Mutmaßliche IS-Unterstützerin vor Gericht. (Archivbild)
Terror-Unterstützung? Eine 42-jährige Frau aus Düsseldorf muss sich jetzt vor dem Oberlandesgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft klagt die vierfache Mutter an, weil sie der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geholfen haben soll. Ihr Verfahren ist nun gestartet.
Die Anklagebehörde behauptet, die deutsche Staatsbürgerin hege Sympathien für die Ideologie des IS. Über einen Zeitraum von fünf Jahren habe sie angeblich die Initiative für Gefangene namens „Free our sisters“ (Befreit unsere Schwestern) geleitet. Diese war für einsitzende Terroristen sowie Unterstützer des IS gedacht. Die Unterstützung floss demnach an Inhaftierte in Hamburg, München, Berlin und Österreich, aber auch in kurdische Lager.
Spendenaktion für IS-Gefangene: Knapp 14.000 Euro
Die Beschuldigte soll bis zum Jahr 2024 über diverse Internet-Profile fast 14.000 Euro an Spenden zusammengetragen haben. Diese Summe sei dann an die Gefangenen selbst oder ihre Familien verteilt worden. Um die Gelder zu erhalten, nannte sie laut Vorwurf oft unverdächtige Gründe, zum Beispiel den Kauf von Kinderkleidung.
Des Weiteren lautet der Vorwurf, sie habe online dazu angestiftet, Briefe und Fotos mit IS-Durchhalteparolen an die Gefangenen zu schicken. Sie soll auch persönlich solche Schreiben aufgesetzt haben. Die Absicht dahinter: Die Häftlinge sollten in ihrer Treue zum IS bestärkt werden, damit sie nach ihrer Entlassung erneut für die Terrorgruppe aktiv werden. Bei Foto-Aktionen kamen demnach auch Symbole des IS wie der Löwe zum Einsatz.
Anwälte kontern: Alles nur Nothilfe
Die Anwälte der 42-Jährigen stellen die Situation komplett anders dar. Ihre Mandantin, eine Mutter von vier Kindern, habe sich ausschließlich aus humanitären Gründen engagiert und Personen in Not geholfen, keinesfalls aber den IS. Über Jahre sei sie von den Sicherheitsbehörden beobachtet worden und habe sich dabei nie verborgen. Die Neubewertung längst bekannter Umstände komme unerwartet, zumal diverse frühere Ermittlungen gegen sie ohne Ergebnis beendet wurden.
Darauf konterte eine Vertreterin der Anklage, dass der humanitäre Zweck nur ein Vorwand gewesen sei. Die deutsche Konvertitin sitzt seit September 2025 in U-Haft. Für das Verfahren hat das Oberlandesgericht bis Anfang Juli insgesamt zehn Termine festgesetzt. (dpa/red)
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