Riesen-Aufregung in Dortmund: Die Brüder eines getöteten Flüchtlings stehen vor der Ausweisung!
Abschiebe-Schock in DortmundBrüder von erschossenem Flüchtling müssen raus

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Aufkleber zu Polizeigewalt gegen Mouhamed Lamine Dramé.
Sidy (39) und Lassana (26), die Brüder des vor zwei Jahren verstorbenen Mouhamed Dramé, sollen Deutschland verlassen. Sie waren extra für den Prozess zum Tod ihres Bruders angereist. Nun bahnt sich in Dortmund ein neuer juristischer Konflikt an, denn ihnen droht die Abschiebung.
Die Geschwister waren als Nebenkläger am Prozess beteiligt und wohnen seit dieser Zeit in der Stadt. Ihr Aufenthaltsdokument ist aber offenbar abgelaufen, was sie in eine Lage „erheblicher Unsicherheit“ bringt. Ein Brief der Dortmunder Migrationsbehörde vom 13. Januar 2026 setzt eine Frist zum Verlassen des Landes. Sollte diese nicht eingehalten werden, drohe eine „zwangsweise Abschiebung in den Senegal oder in ein anderes aufnahmebereites Land“. Das berichtet „DER SPIEGEL“.
Doch die Entscheidung sorgt für mächtig Gegenwind. In einem offenen Brief, der am Dienstag herauskam, fordern viele Unterstützer ein Bleiberecht für die Brüder. Ihre Anwesenheit wird für die künftige Begleitung des Prozesses als „essenziell“ bezeichnet. In dem Schreiben werden zudem eine langfristige Verlängerung ihres Aufenthalts und eine Genehmigung zum Arbeiten gefordert.
Die Unterschriftenliste ist prominent: Darauf stehen Bundes- und Landtagsabgeordnete, der Dortmunder Stadtdirektor Jörg Stüdemann (SPD) und verschiedene lokale Gruppen. Die Reise der Brüder nach Deutschland wurde damals durch Spenden und privates Engagement finanziert.
Der Hintergrund der ganzen Sache ist tragisch: Am 8. August 2022 starb Mouhamed Dramé. Der Senegalese verlor sein Leben im Garten einer Asylunterkunft in Dortmund durch fünf Schüsse aus der Maschinenpistole eines Beamten. Er hatte sich zuvor selbst mit einem Messer bedroht. Nach Ankunft der Polizei eskalierte die Lage innerhalb kürzester Zeit.
Einen Freispruch gab es für den Schützen und vier weitere angeklagte Kollegen vom Landgericht Dortmund, weil eine „unmittelbare Gefahr“ bestanden haben soll. Dagegen haben aber die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Die Stadtverwaltung führt an, es sei offen, zu welchem Zeitpunkt der BGH verhandelt, und der Prozess ließe sich auch aus dem Ausland verfolgen. (red)
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