Nachdem Bund und Länder bundesweit 2G im Einzelhandel beschlossen hatten, haben einige Richter entsprechende Corona-Regeln nun für „nicht verhältnismäßig“ erklärt. Weltärztebund-Chef Montgomery hält dagegen.
„Kleine Richterlein“Ärztebund-Chef Montgomery empört über Urteile zu 2G-Regeln

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Das Foto zeigt den Weltärztebund-Vorstandsvorsitzenden Frank Ulrich Montgomery in einem Video-Interview mit dem Nachrichtensender „Welt“ am 24.02.2021. Der 69-Jährige hat sich nun über Urteile deutscher Richter zu Corona-Regeln geärgert.
Wut und Unverständnis beim Vorstandsvorsitzenden des Weltärztebunds. Frank Ulrich Montgomery hat deutsche Richter für einige Urteile zu Corona-Regeln nun scharf kritisiert.
„Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, sagte Montgomery der „Welt“ (Online Sonntag/Print Montag).
Da maße sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen hätten, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen.
Weltärztebund-Chef Montgomery kritisiert Urteile deutscher Richter
„Da habe ich große Probleme. Es gibt Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern Aller – einzureihen. Und eine solche Situation haben wir“, betonte der Ärztevertreter.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am 16. Dezember die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht.
Unter anderem beanstandete der Senat, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zum tatsächlichen Infektionsrisiko im Einzelhandel fehlten.
Bund und Länder beschlossen 2G-Regel im Einzelhandel
Zudem könnte der Staat Kunden auch im Einzelhandel verpflichten, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies würde das Infektionsrisiko derart absenken, „dass es nahezu vernachlässigt werden könne“, erklärte das Gericht.
Bund und Länder hatten am 2. Dezember beschlossen, dass bundesweit und unabhängig von der Inzidenz 2G im Einzelhandel gelten soll. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien. (dpa)


