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NRW-Polizei im Problem-EinsatzCorona war ihnen egal: 30 Hochzeitsgäste machten Party

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Die Gäste der aufgelösten Hochzeitsfeier erwartet nun eine Anzeige im Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung. Das Symbolfoto wurde im Dezember 2020 in Dubai aufgenommen.

Werdohl – Zunächst war es nur eine Ruhestörung, dann eskalierte die Situation.

  • Polizei wurde zu Ruhestörung gerufen
  • Betrunkene Männer wurden aggressiv
  • Hochzeitsfeier mit 30 Gästen

NRW-Polizei zu Hochzeitsparty gerufen

Donnerstagabend (14. Januar) waren die Polizeibeamten gegen 22.45 Uhr zu einer Ruhestörung an der Bahnhofstraße in Werdohl im Märkischen Kreis gerufen worden.

Als die Beamten vor dem Haus eintrafen, hörten sie bereits von draußen, dass es in einer Wohnung im Obergeschoss laut herging.

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Die Beamten wollten also gerade das Haus betreten, um ihrem Job zu machen, als mehrere Personen versuchten sie genau daran zu hindern.

NRW-Polizei bei Hochzeitsparty attackiert 

Als die Polizei endlich auf dem Weg zur Wohnung zu war, wurde sie besonders von zwei Männern aggressiv verbal angegangen.

Die beiden Männer im Alter von 19 und 24 Jahren versuchten die Beamten vehement am Betreten der Wohnung im zweiten Obergeschoss zu hindern.

NRW-Polizei beendet Hochzeitsparty mit 30 Gästen

Schließlich konnte die Polizei mit der Hilfe von Unterstützungskräften die Wohnung betreten und traf auf den 21-jährigen bulgarischen Wohnungsinhaber.

Als Grund für den Lärm gab der junge Mann an, seine Hochzeit mit Bekannten und Verwandten zu feiern.

Hochzeitsgäste von NRW-Polizei in Gewahrsam genommen

Nachdem die beiden betrunkenen Aggressoren den Einsatz der Polizei weiterhin erheblich störten, wurden sie in Gewahrsam genommen. Sie müssen sich nun für Beleidigung und Widerstand verantworten.

Schließlich wurde die gesamte Hochzeitsfeier mit etwa 30 Gästen von der Polizei aufgelöst.

Dazu wurden mehrere Platzverweise erteilt und die Personalien der Gäste wurden aufgenommen. Auf sie warten nun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. (lh)