Auf A59Polizei fasst Paketzusteller nach Panne – jetzt wird er abgeschoben

Ein Polizist winkt bei einer Kontrolle ein Auto heraus.

In Sankt Augustin wurde ein Paketzusteller am Donnerstag (23. Juni) nach einer Panne von der Polizei kontrolliert und festgenommen. Das undatierte Symbolfoto zeigt eine Polizeikontrolle in Mönchengladbach.

Eine Panne auf der Autobahn hat für einen Paketzusteller aus NRW schwere Folgen. Der Mann wurde von der Bundespolizei festgenommen.

Eine Fahrzeugpanne auf der A59 in Sankt Augustin hat zur Ergreifung eines europaweit gesuchten Mannes geführt. Der Wagen des 43-jährigen Paketzustellers war am Donnerstag (23. Juni) auf einem Seitenstreifen der Autobahn liegengeblieben. 

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei bemerkten den Mann in Höhe Sankt Augustin, da er ohne ausreichende Sicherung auf dem Seitenstreifen gestanden hatte. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass nicht nur das Warndreieck fehlte, sondern der Mann europaweit zur Festnahme ausgeschrieben war.

NRW: Polizei nimmt europaweit gesuchten Mann auf A59 fest

Der 43-jährige Paketzusteller befuhr am Donnerstagvormittag mit seinem Arbeitsfahrzeug die Autobahn A59 als er gegen 11.15 Uhr auf dem Seitenstreifen liegenblieb. Einsatzkräfte der Bundespolizei erkannten die mögliche Gefahrenquelle, da das fahruntaugliche Gefährt nicht ausreichend gesichert war.

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Sofort hielten sie an, um dem Verkehrsteilnehmer zu helfen, sicherten den Bereich mit dem eigenen Dienstfahrzeug ab und informierten die zuständige Autobahnpolizei.

Beim Abgleich der Personalien des Fahrers stellten die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten fest, dass der Troisdorfer mit einem Auslieferungshaftbefehl nach Rumänien gesucht wurde. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann mit rumänischer Staatsangehörigkeit fest, damit er in sein Heimatland abgeschoben werden kann. 

Auf Anfrage von EXPRESS.de erklärte Christin Fußwinkel, Sprecherin der Bundespolizeidirektion Köln, dass der Mann aufgrund eines Verfahrens wegen Nötigung zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Dabei soll es sich um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt haben, die habe aber für die Abschiebung ausgereicht, so die Sprecherin. (aa)