Gastronomie in NRWAn welche Regeln müssen sich unsere Wirte jetzt halten?

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Am 11. Mai startet die Gastronomie wieder in NRW: Doch Wirte müssen sich an strenge Auflagen halten. Und längst nicht jeder darf seine Kneipe wieder aufmachen. Unser Bild entstand vor der Corona-Krise im Jahr 2015 in Duisburg.

von Dorothea Köhler (dok)

Düsseldorf – Artikel aktualisiert am 8. Mai 2020 – Am Montag, 11. Mai, ist es soweit: Die Kneipen in NRW machen auf. Das hat Ministerpräsident Armin Laschet verkündet. Jedoch gibt es strenge Corona-Regeln – und Ausnahmen. Was müssen Wirte jetzt beachten? Die Corona-Lockerungen gelten längst nicht für die gesamte Gastronomie im Bundesland: Denn nicht jeder Laden darf wieder Gäste empfangen...

  • Kneipen und Gaststätten in NRW öffnen am 11. Mai 2020
  • Es gibt strenge Corona-Regeln, die befolgt werden müssen
  • Bestimmte Gastronomie-Betriebe dürfen trotzdem keine Gäste empfangen

Kneipen in NRW: Welche Gaststätten dürfen öffnen und welche nicht? 

Kneipen und Gaststätten dürfen die Pforten öffnen. Heißt: Die Pizzeria, der Dönerladen, der Biergarten und das Thai-Restaurant um die Ecke empfangen ab 11. Mai wieder Gäste.

Doch es gibt auch Ausnahmen: Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe dürfen noch nicht öffnen. 

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Doch woran liegt das? Es handelt sich im juristischen Sinne um sogenannte Tanzlustbarkeiten. Für solche Gewerbe bedarf es einer besonderen Genehmigung – und zwar auch ganz unabhängig von der Corona-Pandemie.

NRW: Lockerung trotz Corona – das sind die Regeln

Der Beschluss der Bundeskanzlerin und ihrer Minister (hier lesen Sie das Original-Dokument) ist schriftlich zusammengefasst worden: „Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden."

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Doch im betreffenden Beschluss sind keine genauen Anweisungen für Wirte und Betreiber von Gastros aufgelistet. Jedes Bundesland kümmert sich individuell um genaue Regeln. Daran feilt auch NRW noch. Trotzdem wichtig für alle Wirte in NRW:

  • Einhaltung des Abstands
  • Betrieb muss Hygiene-Konzept haben
  • Gäste müssen namentlich registriert werden
  • pro Tisch dürfen Personen aus zwei Haushalten gemeinsam Platz nehmen
  • es gibt keine Personenzahl-Begrenzung für Tische
  • zu den Nachbartischen muss ein Abstand von 1,5 Metern bestehen
  • wenn Gäste aufbrechen, muss der Gastronom Tisch und Stühle desinfizieren, bevor sich neue Gäste setzen
  • Es gibt keine Beschränkungen der Verweildauer oder der Öffnungszeiten

Innen und im Außenbereich muss dringend der Abstand eingehalten werden. Dadurch werden in fast allen Gastros wohl weniger Tische zur Verfügung stehen. Die Regeln bleiben also streng. 

Wann dürfen Hotels in NRW wieder öffnen?

Für Hotels – und damit auch für den Tourismus – gilt der 11. Mai nicht als Stichtag. Hotels und Pensionen dürfen erst ab dem 21. Mai 2020 wieder Gäste empfangen. Der Start fällt also auf einen Feiertag: Christi Himmelfahrt.  

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Wer sein Hotel wieder öffnet, muss „verpflichtend ein Hygieneschutzkonzept" als Auflage erfüllen. Der Mindestabstand muss ebenfalls wegen der Kontaktbeschränkung eingehalten werden.

Kann ich mich mit Essen aus dem Restaurant infizieren?

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) gibt in diesem Fall Entwarnung. Auf der Homepage des BVLK steht: „Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder etwa durch importierte Bedarfsgegenstände mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt."

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Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.

Zudem sei die Zubereitung von Speisen wichtig: „Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden."

Aber: Ist der Kellner infiziert und hustet beim Servieren auf das Gericht, ist das sicherlich nicht unbedenklich für den Gast. (dok)