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Messer-Terror in BielefeldVerteidiger legt nach Höchststrafe für Islamisten Revision ein

Prozess um Terrorangriff auf Feiernde.

Copyright: Federico Gambarini/dpa

Der Prozess fand im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)

Aktualisiert:

Nach Bluttat in Bielefeld: Fall landet vor dem BGH.

Die Bluttat von Bielefeld geht in die nächste Runde: Der Fall landet jetzt vor dem Bundesgerichtshof. Der Verteidiger des Täters hat das Urteil aus Düsseldorf angefochten, was das OLG auf Nachfrage bestätigte.

Das Gericht hatte den Attentäter erst vor einer Woche zur Höchststrafe verurteilt. Wegen vierfachen Mordversuchs gab es lebenslange Haft. Zusätzlich erkannten die Richter auf eine besondere Schwere der Schuld und verfügten auch die Sicherungsverwahrung.

Islamist griff Feiernde mit Messer an

Der Syrer Mahmoud M. (36) hatte vor gut einem Jahr nachts Menschen attackiert, die vor einem Lokal in Bielefeld feierten. Mit einem Messer stach er auf sie ein und verletzte seine Opfer lebensgefährlich.

Während der blutigen Tat rief der Angreifer „Allahu akbar“. Bei sich trug er einen Zettel mit einer selbst gezeichneten Flagge der Terrororganisation IS, was den islamistischen Hintergrund der Tat untermauert.

Das Urteil aus Düsseldorf ist damit noch nicht endgültig. Deutschlands oberstes Gericht wird den Fall nun auf juristische Fehler durchleuchten. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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