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Fahrerflucht-SerieTausende Euro Schaden im Kreis Mettmann

Ein Symbolbild zum Thema Unfallflucht.

Copyright: Polizei Mettmann

Die Polizei im Kreis Mettmann ermittelt in vier Fällen von Fahrerflucht (Symbolbild).

Die Polizei im Kreis Mettmann sucht nach mehreren rücksichtslosen Autofahrern und Autofahrerinnen nach Unfallfluchten.

Im Kreis Mettmann kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren Fällen von Fahrerflucht. Die Polizei ermittelt in insgesamt vier Fällen in Haan und Langenfeld und bittet um Hinweise von Zeugen und Zeuginnen.

Drei Fälle in Haan

In Haan wurde bereits am Samstag (28. März 2026) gegen 18.00 Uhr ein Skoda Kodiaq in der Zwingenberger Straße beschädigt. Der Schaden an der Front wird auf rund 1.100 Euro geschätzt. Zeugen und Zeuginnen berichteten von einem schwarzen Renault Megane, der vom Unfallort flüchtete.

Am Sonntagnachmittag (29. März 2026) ereignete sich gegen 14.50 Uhr auf einem Parkplatz an der Flurstraße eine weitere Unfallflucht. Ein geparkter Mercedes SLC wurde beschädigt, der Schaden beläuft sich auf etwa 1.300 Euro. Hier suchen die Ermittler und Ermittlerinnen nach einem orange-roten Kompaktwagen, der von einem circa 80-jährigen Mann gefahren worden sein soll.

Der dritte Fall in Haan passierte am Montag (30. März 2026) zwischen 16.10 Uhr und 17.25 Uhr in der Friedrichstraße. Ein an der Hausnummer 18 geparkter Hyundai I30 wurde an der linken Fahrzeugseite getroffen. Der Schaden hier: rund 2.000 Euro.

Hinweise zu den Fällen in Haan nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 02129 9328-6480 entgegen.

Unfall auf Discounter-Parkplatz in Langenfeld

Auch in Langenfeld gab es am Montag (30. März 2026) eine Fahrerflucht. Auf dem Parkplatz eines Discounters an der Straße Hardt wurde zwischen 11.15 Uhr und 11.40 Uhr ein Mazda CX 5 angefahren. Der Schaden an der linken Seite des Wagens wird auf circa 200 Euro geschätzt. Die Polizei in Langenfeld bittet unter der Rufnummer 02173 288-6310 um Hinweise.

Polizei warnt: Kein Kavaliersdelikt!

Die Polizei betont in diesem Zusammenhang erneut, dass eine Verkehrsunfallflucht eine Straftat ist und kein Kavaliersdelikt. Betroffene sollten den Unfall umgehend melden und das Fahrzeug möglichst unverändert am Unfallort belassen, damit Spuren gesichert werden können. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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