Er kam als Flüchtling über die Balkanroute, wurde in Monheim festgenommen. Jetzt ist das Urteil gefallen: Ein 34-jähriger Syrer muss für viereinhalb Jahre in Haft. Doch die schrecklichsten Vorwürfe gegen ihn konnten nicht bewiesen werden.
IS-Terrorist aus Monheim verurteilt– doch kam er mit Mord und Folter davon?

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Der in Monheim verhaftete Angeklagte war aus Syrien nach Deutschland geflüchtet. (Archivbild)
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat den Mann wegen der Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Vom Vorwurf weiterer, grausamer Straftaten wie der Beteiligung an Mord und Folter wurde er jedoch freigesprochen.
Schwere Vorwürfe: Mord und Folter auf Schulhof?
Die Anklage des Generalbundesanwalts hatte es in sich: Beihilfe zu Folter und Mord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wie die dpa meldet, sollte der 34-Jährige an Folterungen und sogar Enthauptungen auf einem Schulhof beteiligt gewesen sein.
Ein Detail, das Gänsehaut macht – doch für eine Verurteilung reichte es dem Gericht nicht. Der Grund: Nur ein einziger Zeuge wollte den Mann damals auf dem Schulgelände gesehen haben. Dieser war zur Tatzeit aber erst 13 Jahre alt. Seine Aussage allein war dem Gericht zu unsicher, um den Angeklagten für diese Taten zu verurteilen.
Festnahme in Monheim nach Flucht über Balkanroute
Fest steht laut Urteil: Der Syrer hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und war an bewaffneten Patrouillen beteiligt. Mitte 2023 gelangte er dann als Flüchtling über die Balkanroute nach Deutschland.
Seine Flucht endete am 20. Januar des vergangenen Jahres. An diesem Tag klickten in Monheim am Rhein die Handschellen. Seitdem saß der Mann in Untersuchungshaft.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Bundesanwaltschaft hatte eine höhere Strafe von fünf Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte hingegen auf einen vollständigen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Es bleibt also die quälende Ungewissheit, ob ein Mann, der an Gräueltaten beteiligt war, einer härteren Strafe entgangen ist. (red)
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