Flughafen DüsseldorfZoll findet gegrilltes Tier im Gepäck, Anblick ist sehr unappetitlich

Das Handgepäck von Passagieren wird im Sicherheitsbereich vom Flughafen Tegel bei einer Gepäckkontrolle kontrolliert.

Bei einer Gepäckkontrolle am Flughafen Düsseldorf wurde eine für Europa unübliche Delikatesse entdeckt. Das Symbolfoto aus Berlin wurde 2018 aufgenommen.

Im Flughafen Düsseldorf wurde in einer Paketsendung ein gegrilltes Tier entdeckt. Der Zoll musste einschreiten.

Einmal gegrillten Steppenwaran, bitte! Im Flughafen Düsseldorf wurde am 29. Juli eine unappetitliche Entdeckung durch den Zoll gemacht.  

Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Düsseldorf Flughafen stellten einen für den Verzehr komplett zubereiteten Steppenwaran sicher. Das gegrillte Tier war Teil einer Frachtsendung aus Nigeria und für eine Privatperson in Wuppertal bestimmt.

NRW: Zoll entdeckt gegrillten Steppenwaran in Paketsendung

Die für europäische Verhältnisse eher ungewöhnliche Delikatesse entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner im Flughafen Düsseldorf bei der Kontrolle der Frachtsendung aus Nigeria, die außerdem noch Haarteile, Gewürze und verschiedene Textilien enthielt.

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Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre daher nur mit einer sogenannten CITES-Bescheinigung möglich, die der Einführer nicht vorlegen konnte.

Den Einführer erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde durch den Zoll entsorgt.

Steppenwarane leben nördlich des Äquators in Afrika, wo sie auch von Menschen gezüchtet werden. In manchen Ländern wie Nigeria oder Ghana gelten sie auch als Delikatesse. Zudem ist der Handel mit Häuten des Steppenwarans verbreitet. (aa)