Polizist aus DüsseldorfErmittlungen nach umstrittenen Altstadt-Einsatz abgeschlossen

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War es Polizeigewalt? Ein Screenshot aus dem Twitter-Video, das den Polizeieinsatz am Samstagabend in der Altstadt in Düsseldorf festgehalten hat.

von Jonas Meister (meis)

Düsseldorf – Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz gegen einen Jugendlichen in der Düsseldorfer Altstadt hat die Duisburger Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen. „Die Akte ist hier eingegangen. Jetzt sind wir am Zug“, sagte die Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Laura Hollmann, am Dienstag (1. September).

Allerdings müssten noch fehlende Aktenbestandteile nachgereicht werden. Diese seien bereits angefordert.

Düsseldorf: Video vom Altstadt-Einsatz erinnerte an den Fall George Floyd

Zu welchem Schluss die Duisburger Polizei kommt, wurde nicht bekannt. Der polizeibekannte 15-Jährige war von einem Beamten „am Kopf fixiert“ worden, indem er auf ihm kniete. Die Situation war von einem Zeugen gefilmt und ins Netz gestellt worden. Das kurze Video hatte sich rasant verbreitet und erinnerte manche an den Tod des US-Amerikaners George Floyd.

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Im Fall Floyd hatte der US-Polizist allerdings auf dem Hals des Mannes gekniet - was Polizisten in Deutschland verboten ist. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte gesagt, er sei zunächst erschrocken gewesen.

Nach vorläufiger Bewertung durch das zuständige Landespolizeiamt für Ausbildung war der Einsatz aber einwandfrei: Er entspreche den in der Ausbildung vermittelten zulässigen Techniken.

Düsseldorf: Ermittlungen laufen auch gegen 15-jähriges „Opfer“

Der Jugendliche soll in der Altstadt einen Polizeieinsatz gegen Randalierer gestört und einen Beamten tätlich angegriffen haben. Er war der Polizei in der Vergangenheit mehrfach wegen Gewalttaten und anderer Delikte aufgefallen.

Gegen den Polizeibeamten wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Sein Anwalt hatte sein Verhalten als einwandfrei und vorbildlich bewertet. Gegen den 15-Jährigen laufen Ermittlungen wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen die Staatsgewalt. (dpa)