EilantragDüsseldorfer Gastronom will Sperrstunde in ganz NRW kippen

Sperrstunde_Düsseldorf

Ein Düsseldorfer Gastronom will mit Hilfe der DeHoGa die NRW-weite Sperrstunde kippen. Das Foto zeigt Mitarbeiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes, die  am 17. Oktober die Sperrstunde in der Altstadt kontrollieren.

Düsseldorf – Um 23 Uhr ist Schicht! Sperrstunde! Ein Düsseldorfer Gastronom will die NRW-weite Sperrstunde in besonders von Corona betroffenen Regionen nun mit Hilfe des Branchenverbands Dehoga vor dem Oberverwaltungsgericht Münster kippen.

  • NRW-weite Sperrstunde soll gekippt werden.
  • Düsseldorfer Gastronom nimmt Coronaschutz-Verordnung des Landes ins Visier.
  • Eilantrag und eine Klage sollen noch am Montag (19. Oktober) eingereicht werden.

Das sagte der Geschäftsführer der Dehoga Nordrhein, Thomas Kolaric, der Deutschen Presse-Agentur. Der Bar-Besitzer Walid El Sheikh hatte vergangene Woche bereits einen Eilantrag gegen die Düsseldorfer Sperrstunde vor dem dortigen Verwaltungsgericht eingereicht. Dort werde man „99,9 Prozent“ gar nicht mehr über diesen Antrag entscheiden, so ein Gerichtssprecher am Montag. Schließlich gebe es jetzt die NRW-weite Regelung, die die Düsseldorfer Sperrstunde - die noch bei 1.00 Uhr lag - obsolet gemacht habe.

Düsseldorfer Gastronom nimmt Coronaschutz-Verordnung des Landes ins Visier

Statt der städtischen Verfügung nimmt El Sheikh jetzt die Coronaschutz-Verordnung des Landes ins Visier. Der Gastronom betreibt in Düsseldorf vier über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Bars, darunter das „Sir Walter“ am Rande der Altstadt. Ein weiteres Restaurant, das er im Medienhafen eröffnen wollte, wurde durch Corona ausgebremst. Drei der vier Bars hat El Sheikh nach der neuen 23.00-Uhr-Sperrstunde inzwischen komplett geschlossen.

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Eine Sportsbar hält er offen, weil dort Fußball läuft. Wie El Sheikh der dpa am Montag sagte, sind 125 Mitarbeiter von den Folgen der Sperrstunde betroffen. Sie gingen nun in Kurzarbeit.

Für den Gastronomen ist die Sperrstunde unverhältnismäßig. Ob sich Menschen wirklich in Bars anstecken könnten, die unter Coronaschutz-Bedingungen betrieben werden, ist für den Gastronomen wie auch die Dehoga fraglich. Gleichzeitig macht El Sheikh nach eignen Angaben einen guten Teil seines Umsatzes nach 23.00 Uhr.

Düsseldorfer Gastronom zieht stellvertretend für gesamte Gastronomie in  juristische Schlacht

Der Wirt zieht ausdrücklich stellvertretend für die gesamte Gastronomie in die juristische Schlacht: „Ich möchte für die Branche den richtigen Schritt machen“, so El Sheikh. Daher habe er auch kein Interesse an einer Einigung mit der Stadt, wodurch er vielleicht seine eigenen Läden wieder aufmachen könnte: „Ich werde auf ein Urteil pochen.“

Seine Chancen erachtet er als gut: Inhaltlich ähnliche Klagen seien in anderen Bundesländern gut für Gastronomen ausgegangen. Die Dehoga hat dem Wirt eine Kanzlei zur Seite gestellt. Bis zum Montagnachmittag konnte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts den Eingang des Eilantrags noch nicht bestätigen.

Seit Samstag gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen eine verpflichtende Sperrstunde für die Gastronomie. Alle Kneipen und andere gastronomische Betriebe müssen ihre Türen zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens für Gäste geschlossen halten. Laut der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung gilt die Sperrstunde in Kommunen, die innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Davon sind bereits Millionen Menschen betroffen. (dpa)