Ab sofortSchärfere Corona-Regeln: NRW zündet nächste Stufe

Ordnungsamt_Düsseldorf

Eine Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamts setzt am 17. Oktober die Sperrstunde in der Altstadt durch. In Corona-Risikogebieten müssen Gastro-Betriebe ab 23 Uhr schließen.

von Susanne Scholz (susa)

Düsseldorf – Wer in Kommunen mit hohen Infektionszahlen lebt, muss sich ab dem heutigen Montag, 19. Oktober, auf weitere Einschränkungen einstellen. NRW zündet die nächste Stufe der Corona-Regeln.

  • Am Montag tritt ein weiterer Baustein der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft.
  • Feiern im privaten Bereich dürfen eine Teilnehmerzahl von 25 bzw. 10 Personen nicht überschreiten
  • Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht auf allen Plätzen und Straßen.

Bei 35 oder mehr Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen dürfen an Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der eigenen vier Wände höchstens 25 Personen teilnehmen.

Dort, wo die 50er-Grenze überschritten ist, sind dann nur noch höchstens zehn Teilnehmer erlaubt. Zu herausragenden Anlässen zählen etwa Hochzeit, Taufe, Geburtstage, Jubiläum oder eine Abschlussfeier.

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Kampf gegen Corona: NRW-Landeskabinett hat schärfere Regeln beschlossen

Angesichts steigender Infektionszahlen hatte das Landeskabinett am vergangenen Freitag schärfere Regeln beschlossen. Seit dem Wochenende greift in den 50er-Regionen bereits landesweit eine Sperrstunde in der Gastronomie mit Alkoholverkaufsverbot bis 6.00 Uhr morgens. Millionen Menschen sind davon schon in zahlreichen Städten und Regionen des Landes betroffen.

Ab einem Wert von 35 gilt eine erweiterte Maskenpflicht auf allen Plätzen und Straßen, wo eine regelmäßige Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist – etwa in Fußgängerzonen und auf Märkten. Wo konkret überall Maske getragen werden muss, haben die einzelnen Kommunen im Internet veröffentlicht.

Treffen zwischen maximal zehn Personen unterschiedlicher Haushalte erlaubt

In NRW dürfen sich maximal zehn Personen unterschiedlicher Haushalte im öffentlichen Raum treffen - unabhängig von der Infektionslage. In den 50er-Regionen dürfen sich maximal noch fünf treffen. Die Grenzwerte gelten nicht für Gruppen, die innerhalb desselben Haushalts leben - Familien oder Wohngemeinschaften etwa. Außerdem dürfen sich grundsätzlich Personen aus zwei häuslichen Gemeinschaften treffen. (dpa/susa)