Wirrwarr um Corona-AppDüsseldorfer Wirte im „Booster“-Dilemma

Ingo Ditmer, Ge­schäfts­füh­rer des "Schiff Ahoi" in Düsseldorf

Ingo Ditmer, Geschäftsführer des „Schiff Ahoi“, muss das Boostern kontrollieren. Aber eigentlich verbietet die „CovPass“-App (unten) genau das.

Die an und für sich praktische „CovPass“-App stürzt einige Wirte in Düsseldorf in ein wahres „Booster-Dilemma“.

„Geboosterte“ dürfen seit Donnerstag (13. Januar) ohne Test in Kneipen und Restaurants - das sind die neuen Corona-Regeln. Aber viele Düsseldorfer Wirte stürzt genau das in ein Dilemma: Die Angaben zur dritten Impfung sollen die Gäste eigentlich nicht vorzeigen, so fordert es die „CovPass“-App. Aber das Scannen des QR-Codes dokumentiert nur die zweite Impfung...

Die Einhaltung der Coronaschutzregeln und somit die Sicherheit für alle Gäste und Mitarbeiter steht auch im „Schiff Ahoi“ am Belsenplatz an erster Stelle.

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Per Zufall nun stellte Geschäftsführer Ingo Ditmer beim kontrollierten Einlass der Gäste ins Lokal in Düsseldorf fest, dass da etwas nicht stimmen kann - zumindest, wenn die Gäste nicht ihren gelben Impfausweis derzeit vorzeigen, sondern die digitale „CovPass“-App. Diese App fordert nämlich die Nutzer ausdrücklich auf, nur den QR-Code zu zeigen. Auf der zweiten Seite, auf der die einzelnen Impfungen vermerkt sind, steht zu lesen: „Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor.“

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Cov Pass

Der Warnhinweis auf der „Cov Pass“-App verbietet eigentlich das Vorzeigen der sensiblen Daten.

„Der Gast zeigt uns seinen QR-Code, und wir haben die Covid-Pass-Kontroll-App, um das zu überprüfen. Die App zeigte immer Grün an: Egal ob zweimal geimpft oder dreimal. Das bedeutet, dass alle, die nur zweimal geimpft, aber nicht geboostert sind, von der App trotzdem grünes Licht für den Zutritt bekommen. Das ist ein Hammer“, findet auch Dirk Wöllner, Inhaber des „Schiff Ahoi“.

„Das Problem liegt anscheinend darin, dass Bayern andere Regeln hat, die App aber bundeseinheitlich ist. Die App muss dringend angepasst werden, sonst führt sie alle Regeln ad absurdum. Das ist ein Skandal.“

Für Isa Fiedler, Inhaberin des „Knoten“ auf der Kurze Straße in der Altstadt und Sprecherin der Altstadtwirte, gibt es nur eine Lösung: Sie setzt sich über die Forderung der „Cov-Pass“-App hinweg und kontrolliert auch die zweite Seite, um sicherzustellen, dass ein Gast auch tatsächlich „geboostert“ ist: „Und wir haben für unser Lokal sogar noch eine schärfere Regel eingeführt: Ich lasse nur Gäste mit einem aktuellen Test rein, auch wenn sie bereits die Booster-Impfung haben.“

Und tatsächlich bestätigt auch das NRW-Gesundheitsministerium in einem Merkblatt zu den neuen Regeln, dass nur ein Blick auf die „eigentlich verbotene“ zweite Seite der „CovPass“-App die erforderliche Kontrolle durch die Wirte ermöglicht. Ändern könne das Landesministerium diesen offensichtlichen Widerspruch nicht: „Verantwortlich für die Corona-Apps ist der Bund“, sagt Ministeriumssprecher Carsten Duif.