Bonner StraßenstrichFreier zog heimlich Kondom ab – die Strafe hat es in sich

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Auf dem Bonner Straßenstrich stieg Rosi zu dem Freier ins Auto. Das Symbolfoto zeigt eine Prostituierte in Berlin. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn – Ein Freier (34) erlebte auf dem Bonner Straßenstrich einen Koitus interruptus der besonderen Art: Er bekam von der Prostituierten eine schallende Ohrfeige verpasst. Und das mit gutem Grund: Der 34-jährige Erik B.  (Name geändert) hatte während des Geschlechtsverkehrs heimlich das Kondom abgestreift und munter ohne weitergemacht. Das „Nachspiel“ gab es für ihn dann vor Gericht.

Das sogenannte „Stealthing“ (von englisch stealth = List, Heimlichkeit) ist ein sexueller Übergriff. Im Klartext: Männer, die beim einvernehmlichen Sex unbemerkt das Kondom abziehen, begehen eine Straftat.

Bonner Straßenstrich: Erst Puff, dann suchte Erik B. sich auf dem Strich die Rosi aus

Am 8. April 2019 war der arbeitslose Erik B. im Eros Center, Bonns größtem Bordell. Doch er hatte offenbar noch nicht genug, denn anschließend zog es ihn auf den Straßenstrich. Im Auto fuhr er an den Frauen entlang, bis gegen 23.30 Uhr seine Wahl auf Rosi (36, Name geändert) fiel.

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Die Prostituierte stieg zu dem 34-Jährigen in den Wagen. Man einigte sich auf Vaginalverkehr für 30 Euro – gegen Vorkasse, wie in dem Gewerbe üblich. Dann lenkte Erik B. sein Auto in eine der Sex-Boxen auf dem nahen Verrichtungsgelände. Dort stiegen beide aus, denn B. wollte Verkehr auf der Motorhaube.

Bonner Straßenstrich: Ob mit oder ohne Kondom vereinbart, blieb im Prozess unklar

Im Prozess vor dem Bonner Amtsgericht konnte nicht geklärt werden, ob mit oder ohne Kondom vereinbart worden war. Doch laut Rosi, die als Nebenklägerin auftrat, hatte sie ihrem Kunden vorher ein Kondom übergezogen, was er ohne etwas zu sagen hingenommen haben soll. Das Gericht glaubte ihr: Spätestens zu dem Zeitpunkt habe Erik B. klar gewesen sein müssen, dass die Prostituierte keinen Sex ohne Schutz will.

Doch dem 34-Jährigen war das in dem Moment egal. Während des Geschlechtsverkehrs entschied er sich eigenmächtig, das Kondom abzuziehen, ohne es der Hure mitzuteilen. Als diese das bemerkte, wurde sie wütend, schrie ihren Freier an und ohrfeigte ihn mindestens einmal.

Erik B. zog sich an und fuhr weg. Rosi konnte aber mit ihrem Handy das Nummernschild fotografieren. Anschließend lief sie zur nächsten Tankstelle und rief die Polizei. Noch in der Nacht zum 9. April standen Beamte bei Erik B. auf der Matte.

Bonner Straßenstrich: Freier legte gegen Amtsgerichtsurteil Berufung ein

Der 34-Jährige wurde angeklagt und am 3. Februar 2020 wegen sexuellen Übergriffs zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil legte Erik B. Berufung ein.

Nun sollte sein Fall in die nächste Instanz gehen, war bereits vor dem Landgericht terminiert. Doch der 34-Jährige zog jetzt die Berufung zurück. Damit ist das Bewährungsurteil rechtskräftig. (iri)