Die Polizei in Hilden hat bei einer Schwerpunktkontrolle einige E-Scooter-Fahrende gestoppt. Ein Jugendlicher war deutlich zu schnell.
Mit 36 km/h geblitzt14-Jähriger auf getuntem E-Scooter gestoppt

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Bei einer Schwerpunktkontrolle in Hilden nahm die Polizei besonders E-Scooter ins Visier.
Im Rahmen ihrer Schulwegsicherung führte die Polizei in Hilden am Donnerstag (28. Mai 2026) einen Schwerpunkteinsatz am Schulzentrum "Holterhöfchen" durch. Dabei gerieten besonders die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern in den Fokus der Beamtinnen und Beamten.
Hintergrund der Kontrollen ist die steigende Zahl von Unfällen mit den Elektro-Kleinstfahrzeugen. Im Kreis Mettmann stieg die Zahl von 53 im Jahr 2024 auf 94 im Jahr 2025 an – eine Zunahme von rund 77 Prozent. Zudem häuften sich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über rücksichtslose E-Scooter-Fahrende.
14-Jähriger raste mit 36 km/h durch Hilden
Bei den Kontrollen ahndete die Polizei diverse Verstöße. So waren Personen zu zweit auf einem Roller unterwegs, fuhren nebeneinander auf dem Gehweg oder waren jünger als 14 Jahre. Ein Jugendlicher fiel jedoch besonders negativ auf.
Ein 14-jähriger Junge wurde mit seinem E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 36 km/h gemessen. Er gab gegenüber der Polizei zu, technische Veränderungen an seinem Roller vorgenommen zu haben, um ihn schneller zu machen.
Die Konsequenzen sind weitreichend: Da der E-Scooter durch das Tuning fahrerlaubnispflichtig wurde, wird nun gegen den 14-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Auch gegen seine Mutter als Halterin des Rollers wurde ein Verfahren eingeleitet. Die Betriebserlaubnis des Scooters ist erloschen.
Polizei klärt auf: Das sind die Regeln für E-Scooter
Die Polizei nutzt den Vorfall, um erneut auf die geltenden Regeln für E-Scooter hinzuweisen. Entgegen der weitverbreiteten Meinung dürfen E-Scooter nicht auf dem Gehweg fahren. Nutzerinnen und Nutzer müssen Radwege benutzen. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
In Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist das Fahren nur dann erlaubt, wenn ein spezielles Schild für Elektro-Kleinstfahrzeuge dies ausdrücklich gestattet. Ist das nicht der Fall, muss der E-Scooter geschoben werden. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
