Er wollte unbedingt Polizist werden, aber ein einzelner Harnstein machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Die Behörde in NRW gab ihm einen Korb. Der Mann zog vor Gericht – und siegte.
Polizei-Aus wegen eines NierensteinsNRW-Gericht kassiert die Entscheidung

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Die Polizei hatte den Bewerber ausgeschlossen, weil er an einem Harnstein gelitten hatte. (Symbolbild)
Dass jemand einmal einen Harnstein hatte, ist kein Grund für eine Disqualifikation vom Polizeidienst. Diese klare Ansage kommt vom Verwaltungsgericht in Aachen. Es wies das Land Nordrhein-Westfalen an, den Bewerbungsprozess mit dem Betroffenen weiterzuführen (Aktenzeichen: 1 L 160/26).
Sorge der Polizei Wegen Stein-Neigung nicht einsatzfähig
Zuvor hatte die Polizei dem Kandidaten eine Absage erteilt, wie die dpa meldet. Die Argumentation der Behörde: Weil der Mann schon einmal einen Harnstein hatte, bestehe eine Neigung zur Bildung neuer Steine. Man sah eine zu große Gefahr, dass er später dienstunfähig werden könnte.
Doch mit dieser Begründung kamen die Beamten bei den Aachener Richtern nicht durch. Das Gericht befand die angewandten Kriterien als überzogen streng. Für eine Ablehnung müsse es stichhaltige Anzeichen geben, dass ein gesunder Anwärter vor dem Pensionsalter dienstunfähig wird. Solche Hinweise konnten sie im konkreten Fall aber nicht erkennen.
Was genau sind eigentlich Harnsteine
Bei Harnsteinen handelt es sich um kristalline Ablagerungen. Sie können in der Niere, im Harnleiter oder auch in der Blase entstehen. Mangelnde Flüssigkeitszufuhr und falsche Ernährung werden als die häufigsten Auslöser angesehen.
Die Geschichte könnte aber noch eine weitere Runde drehen. Dem Land NRW steht es frei, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Zuständig wäre in diesem Fall das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. (red)
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