Zoff um Klima-Demo: Aktivisten ziehen jetzt vor Gericht.
Zoff um Klima-DemoPolizei verbietet Protest vor Kraftwerk, nun entscheidet Gericht

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Die Klima- und Anti-Gaskraftwerksbewegung trifft sich aktuell in Hamm bei einem großen Klimacamp. Für Samstag ist eine Großdemo geplant - doch um den Startpunkt gibt es Streit.
Riesen-Zoff um eine Klima-Demo in Werne! Die Polizei blockiert den Protest direkt vor einem Gaskraftwerk. Jetzt ziehen die Veranstalter vor Gericht. Es ist ein Kampf um Grundrechte und die Sorge vor Krawall.
Die Auseinandersetzung zwischen Umweltaktivisten und den Behörden wegen des Startorts einer großen Demonstration landet nun vor Gericht. Eine Klage gegen die polizeilichen Anordnungen wurde von den Organisatoren der für Samstag geplanten Kundgebung eingereicht. Das bestätigte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.
Unter dem Slogan „Zukunft statt Gas - Energiewende verteidigen“ rufen Greenpeace, Fridays for Future, der BUND und Campact zum Protest auf. Gerechnet wird mit mehreren tausend Teilnehmenden. Der Knackpunkt des Konflikts ist der Beginn der Demo: Die Kläger pochen darauf, ihre Auftaktveranstaltung direkt vor dem Gersteinwerk abhalten zu dürfen. Damit wären sie in Sicht- und Hörweite des RWE-Kraftwerks, das mit Erdgas läuft.
Behörden haben Angst vor Krawallmachern
Das umstrittene Kraftwerk steht in Werne, direkt an der Grenze zu Hamm. Dort findet bis Sonntag auch ein Klimacamp mit bis zu 2000 Aktivistinnen und Aktivisten statt. Die Polizei begründet ihr Vorgehen mit Sicherheitsbedenken und hat einen anderen Startort vorgeschrieben. Zusätzlich wurde die erlaubte Größe für Plakate und Banner eingeschränkt.
Man müsse Anlagen der kritischen Infrastruktur, zu denen das Gersteinwerk zählt, besonders schützen, heißt es vonseiten der Polizei. Laut dem eingereichten Eilantrag besteht die Sorge, dass Außenstehende die friedliche Versammlung für Randale missbrauchen könnten. Die Gruppe „Ende Gelände“ hat im Rahmen des Klimacamps bereits zu zivilem Ungehorsam aufgerufen.
„Unverhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit“
Das Bündnis der Demonstrierenden prangert die Verlegung des Startpunkts heftig an. „Wer friedlichen Protest pauschal zur Gefahr für Leib und Leben erklärt und ihn deshalb aus der Sichtweite eines Gaskraftwerks verbannen will, greift unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein“, lassen die Veranstalter verlauten.
Im Eilantrag wird argumentiert, man könne es nicht den Organisatoren einer gewaltfreien und familienfreundlichen Kundgebung anlasten, dass andere Personen ihr Anliegen teilen und womöglich zu drastischeren Maßnahmen greifen wollen.
Protest-Start neben Kläranlage?
Der von den Behörden vorgeschlagene Ausweichort sorgt bei den Aktivisten für Unverständnis. Von diesem Platz, der sich bei einer Kläranlage sowie einem Wertstoffhof befindet, habe man keine richtige Sicht auf das Gaskraftwerk. Die Fläche sei zwischen Bäumen und Leitplanken eingeklemmt. Dort könne die Demonstration ihrer Botschaft nicht den nötigen Nachdruck verleihen, so die Argumentation.
Jetzt liegt der Ball bei der zuständigen Kammer für Versammlungsrecht, die über den Antrag befinden muss, so ein Gerichtssprecher. Ein Zeitpunkt für die Entscheidung ist derzeit noch völlig offen. Zuerst darf die Polizei ihre Sicht der Dinge darlegen. (dpa/red)
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