+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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Praxis in NRWCorona-Betrug durch Arzt? Ermittlungen gegen tausende Patientinnen und Patienten

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In Leverkusen soll ein Arzt falsche Atteste wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, wie auf diesem undatierten Symbolfoto zu sehen, ausgestellt haben. Die Polizei ermittelt jetzt gegen Patientinnen und Patienten. 

Nach einer Razzia in einer Arztpraxis in Leverkusen ermittelt die Polizei Köln gegen eine Vielzahl von Patientinnen und Patienten.

von Adnan Akyüz (aa)

Die Vorwürfe gegen einen Arzt aus Leverkusen wiegen schwer. Nach einer Razzia in der Praxis im Stadtteil Opladen im Februar 2022 ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Patientinnen und Patienten. 

Der Vorwurf gegen den ehemaligen Arzt, dessen Approbation nach der Razzia widerrufen worden ist, lautet: Er soll gegen Bezahlung falsche Atteste ausgestellt haben. Der Verdacht der Ermittlerinnen und Ermittler ist, dass mutmaßliche Coronaleugnerinnen und -leugner von ihm Atteste erhalten haben sollen, damit sie sich von einer Corona-Impfung befreien können. 

NRW: Polizei ermittelt nach Razzia in Arztpraxis gegen Patientinnen und Patienten

Die Polizei Köln ging im Februar von mindestens 66 Fällen aus. Der ehemalige Arzt landete aufgrund einer Fluchtgefahr, weil er sich ins Ausland absetzen wollte, in Untersuchungshaft. Wie Ulrich Bremer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln auf Anfrage von EXPRESS.de am Donnerstag (18. August) erklärte, ist er wieder auf freiem Fuß. 

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Wie es dazu gekommen ist, erklärt der Oberstaatsanwalt so: „Der Haftbefehl vom Gericht ist Mitte Juni gegen Auflagen (unter anderem Hinterlegung einer Kaution) außer Vollzug gesetzt worden. Das Gericht hat die Erteilung der Auflagen als ausreichend erachtet, dem Haftgrund der Fluchtgefahr entgegenzuwirken. Der Beschuldigte befand sich etwa zwei Wochen in U-Haft.“

Doch in dem Fall gibt es noch einen sehr langen Rattenschwanz. Vor wenigen Tagen haben Patientinnen und Patienten der Praxis, die ebensolche Atteste erhalten hatten, Post von der Polizei bekommen.

Sie werden als Beschuldigte geladen, um eine Aussage zu machen. Der Vorwurf lautet: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach Paragrafen 279 Strafgesetzbuch. In einer Ladung, die EXPRESS.de vorliegt, steht zudem, dass die Patientinnen und Patienten beschuldigt werden, den Arzt angestiftet haben, ihnen die falschen Atteste auszustellen. 

Ein Schreiben der Polizei an einen Beschuldigten einer Straftat.

Ein Auszug aus der Ladung, die Patientinnen und Patienten der Arztpraxis aus Leverkusen nach der Razzia von der Polizei erhalten haben. Personenbezogene Daten wurden unkenntlich gemacht.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Ulrich Bremer, weiter erklärt, richten sich die Ermittlungen gegen Patientinnen und Patienten „im vierstelligen Bereich“.

Das hatte etwa zur Folge, dass sich gleich mehrere Menschen in der Anwaltskanzlei von Guido Lenné (41) meldeten. Der Anwalt zu EXPRESS.de: „Es ist im Strafrecht schon unüblich, dass sich mehrere Menschen aufgrund desselben Tatvorwurfs in so kurzer Zeit unabhängig voneinander melden. Im Bankenrecht, was mein Fachgebiet ist, ist das hingegen unser täglich Brot.“

Rechtsanwalt Guido Lenné schaut in die Kamera.

Guido Lenné, hier eine aktuelle Aufnahme, ist seit 15 Jahren Rechtsanwalt in Leverkusen.

So etwas habe der Anwalt, der seit 15 Jahren mit seiner Kanzlei in Leverkusen sitzt, noch nicht erlebt. „Unsere Kollegen aus dem Strafrecht und Medizinrecht unserer Kanzlei kümmern sich jetzt um diese Fälle“, erklärt der Anwalt.

Die Menschen seien durch den Brief schockiert gewesen. Noch mehr, als sie erfahren hätten, dass es eine Strafe von bis zu zwei Jahren Haft geben könne. Aus seiner Sicht müssten die Ermittlungen jetzt nachweisen, dass den Menschen, die ein Attest bekommen haben, tatsächlich keinen Anspruch darauf gehabt haben. 

Warum sich die Ermittlungen nun gegen die Menschen, denen ein Attest ausgestellt worden ist, richten, erklärt der Oberstaatsanwalt auch: „Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ‚zureichende tatsächliche Anhaltspunkte‘ für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind (sogenannter Anfangsverdacht). Patienten und Patientinnen sind also dann als Beschuldigte angeschrieben worden, wenn sich nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit des Vorliegens einer verfolgbaren Straftat ergeben hat. Hier kommt eine Anstiftung des Arztes zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und/oder deren unbefugter Gebrauch in Betracht.“

Nun muss also ermittelt werden, welche Patientinnen und Patienten die falschen Atteste auch eingesetzt haben. Dass es unter bislang beschuldigten auch Menschen gibt, die aufgrund einer tatsächlich bestehenden Krankheit ein Attest erhalten haben, ist nicht ausgeschlossen.