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ProzessauftaktHürther Todesfahrer wendet sich an Eltern: „Wollte euch nicht dieses Leid antun“

Der Angeklagte (r) und sein Anwalt Marc Donay kommen zu Beginn eines Prozesses wegen fahrlässiger Tötung in einen Verhandlungssaal im Landgericht Köln.

Copyright: Henning Kaiser/dpa

Der Angeklagte (r) und sein Anwalt Marc Donay kommen zu Beginn eines Prozesses wegen fahrlässiger Tötung in einen Verhandlungssaal im Landgericht Köln.

Aktualisiert:

Vor dem Kölner Landgericht hat der Prozess gegen den Todesfahrer von Hürth begonnen.

Ein 20-Jähriger, der zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat, zeigt vor Gericht in Köln Reue. Doch für die Familien der Opfer kommt seine Entschuldigung zu spät.

Der Prozessauftakt am 18. Mai am Kölner Landgericht ist hochemotional. Verhandelt wird der tragische Unfall auf der Frechener Straße in Hürth, bei dem der Angeklagte im Juni 2025 zwei Menschenleben auslöschte.

Angeklagter ist sich seiner Schuld bewusst

Über seinen Verteidiger ließ er eine Erklärung verlesen, in der es hieß, der katastrophale 4. Juni verfolge ihn jeden Tag. Er sei sich seiner Schuld bewusst, ließ er mitteilen.

Der junge Mann war damals mit seinem BMW über eine rote Ampel gerast und prallte in eine Gruppe von Schulkindern. Ein zehn Jahre altes Mädchen sowie ein 25-jähriger Schulbegleiter erlagen wenige Tage danach ihren furchtbaren Verletzungen.

Vor der 27. Großen Strafkammer in Köln lautet die Anklage nun auf fahrlässige Tötung in zwei Fällen und mehrfache Körperverletzung.

Marcus (l) und Lilian, die Eltern des getöteten Schulbegleiters, sitzen vor Prozessbeginn wegen fahrlässiger Tötung als Nebenkläger in einen Verhandlungssaal im Landgericht Köln.

Copyright: Henning Kaiser/dpa

Marcus (l) und Lilian, die Eltern des getöteten Schulbegleiters, sitzen vor Prozessbeginn wegen fahrlässiger Tötung als Nebenkläger in einen Verhandlungssaal im Landgericht Köln.

In einer persönlichen Erklärung wandte sich der Angeklagte direkt an die Hinterbliebenen. Er würde sein Leben geben, beteuerte er und sagte: „Ich wollte euch nicht dieses Leid antun.“

Doch für die Eltern der Verstorbenen, die als Nebenkläger den Prozess verfolgen, kommt diese Entschuldigung zu spät. Der Angeklagte habe fast ein Jahr verstreichen lassen, um diese Worte an sie zu richten, ließen sie über ihre Anwälte mitteilen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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