Zwei Tote (†10, †25)Der Horror-Unfall von Hürth: Kölner Staatsanwaltschaft mit aktuellem Stand

Einsatzkräfte sichern Spuren auf einer Fahrbahn.

Nach dem Unfall am 4. Juni 2025 in Hürth sichern Einsatzkräfte der Polizei Spuren. 

Der Horror-Unfall von Hürth forderte zwei Tote. Jetzt gibt es neue Informationen der zuständigen Kölner Staatsanwaltschaft. 

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Zwei junge Leben einfach ausgelöscht ... Der Unfalltod der Grundschülerin Avin (†10) und des Schulbegleiters (†25) wenige Tage später hat bei unendlich vielen Menschen nicht nur in Hürth Trauer und Fassungslosigkeit ausgelöst. 

Auch die quälende Frage nach dem Warum kommt auf. Warum musste dieser schlimme Unfall passieren? Beschuldigt ist ein 20-Jähriger – gegen ihn wird jetzt wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen ermittelt. 

Tödlicher Unfall in Hürth: Derzeit keine Belege für Vorsatz

Das bestätigte Ulrich Bremer von der zuständigen Kölner Staatsanwaltschaft am Montag (16. Juni 2025) gegenüber EXPRESS.de. Darüber hinaus geht es um fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen sowie Straßenverkehrsdelikte. 

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„Für eine Vorsatztat gibt es derzeit keine Belege“, so Bremer und fügt hinzu: „Es gehört aber auch zur Arbeit der Ermittlungsbehörden, keine denklogische Möglichkeit auszuschließen.“

Der 20-Jährige war am 4. Juni mit einem BMW auf der Frechener Straße in eine Schülergruppe sowie deren Lehrerinnen und Begleiter gefahren. Laut Zeugenaussagen soll er zuvor mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren sein. 

Es gab mehrere Verletzte – doch die kleine Avin und den Schulbegleiter hatte es am schlimmsten getroffen. Beide erlitten lebensgefährliche Verletzungen, mussten reanimiert werden. Am 6. Juni starb Avin, am Morgen des 15. der junge Schulbegleiter. Beide waren Organspender und schenkten nach ihrem Tod anderen Menschen ein neues Leben.

Ein Mädchen steht an einer Steinmauer.

Avin (10) starb am 6. Juni 2025, zwei Tage nach dem Unfall in Hürth. Das Foto zeigt sie auf dem Herkules-Monument in Kassel.

Die Polizei hat ein Sachverständigengutachten zur Rekonstruktion des verheerenden Unfalls in Auftrag gegeben. Der BMW des Beschuldigten wurde ebenso sichergestellt wie sein Mobiltelefon und Führerschein. „Er war im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis“, erklärt Bremer. 

Es sei auch ein chemisch-toxikologisches Gutachten mit Blick auf die vom Beschuldigten abgegebene Blutprobe in Auftrag gegeben worden, so der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft weiter.

Zu den Tatvorwürfen hat sich der 20-Jährige bislang gegenüber den Ermittlerinnen und Ermittlern nicht geäußert. Laut Bremer wird er anwaltlich vertreten und schweigt.