Eine Seniorin ist vom Kölner Landgericht zu einer Haftstrafe wegen Totschlags verurteilt worden.
Urteil am Kölner Landgericht76-Jährige soll dementem Ehemann (†83) gedroht haben: „Ich stech’ Dich gleich ab!“

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Vor dem Kölner Landgericht Köln fiel das Urteil gegen eine 76-jährige Frau, die ihren demenzkranken Ehemann getötet haben soll. (Symbolfoto)
Immer wieder kam es zu heftigen Auseinandersetzungen aufgrund der Erkrankung ihres Ehemannes (83). Im Januar eskalierte ein Streit – mit tödlichen Folgen.
Nun wurde die 76-jährige Frau aus Wipperfürth wegen Totschlags an ihrem an Demenz erkrankten Ehemann zu acht Jahren Haft verurteilt.
Angeklagte sprach von tragischem Unfall
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau den 83-Jährigen im Januar durch einen Stich mit einem Küchenmesser in den Oberkörper tödlich verletzt hatte. „Es ist eine tragische Geschichte, die sich hier zugetragen hat“, sagte der Vorsitzende Richter.
Die 46-jährige Ehe sei zum Schluss aufgrund der Erkrankung des 83-Jährigen zunehmend von „erheblichen Streitigkeiten über alltägliche Dinge“ geprägt gewesen.
Das Gericht folgte letztlich nicht der Einlassung der Angeklagten, die behauptet hatte, bei dem Geschehen habe es sich um einen „tragischen Unfall“ gehandelt.
Die Frau hatte zu Prozessbeginn über ihren Verteidiger erklären lassen, sie habe Essen zubereitet und etwas geschnitten, als ihr Mann aufgestanden sei, ohne sich auf seinen Rollator zu stützen. Da sie befürchtet habe, dass er stürzen könne, habe sie versucht, ihn – das Messer noch in der Hand – zu stützen. Dabei müsse das Messer in den Oberkörper ihres Mannes eingedrungen sein, hatte es in der Erklärung geheißen.
76-Jährige durch Aussage einer Nachbarin überführt
Die Einlassung der Angeklagten wurde nach Meinung des Gerichts aber durch die Aussage einer Nachbarin widerlegt. Diese hatte unmittelbar vor der Tat einen Streit aus der Wohnung der Eheleute vernommen. In dessen Verlauf soll die Angeklagte ihrem Ehemann zweimal in aggressivem Tonfall gedroht haben: „Ich stech’ Dich gleich ab!“
Zwei Tatsachen sprachen für die Kammer gegen ein Unfallgeschehen: zum einen, dass die Angeklagte unmittelbar nach der Tat das Messer von Blut gereinigt und zurück in die Besteckschublade gelegt hatte. Zum anderen, dass sie den alarmierten Rettungssanitätern nichts von dem Messerstich gesagt hatte.
„Gerade bei einem Unfall würde man erwarten, dass man die Rettungssanitäter umfassend über das Geschehen informiert“, hielt der Vorsitzende der 76-Jährigen vor, die das Urteil gefasst entgegennahm. Stattdessen habe die Angeklagte einem Rettungssanitäter von angeblichen, vermutlich frei erfundenen, Suizid-Absichten ihres Ehemannes berichtet. „Hier haben Sie ganz klar versucht, Verantwortung von sich zu weisen“, hielt der Vorsitzende fest. (dpa)
