Spektakuläre FluchtRocker-Prozess in Köln geplatzt – 33-Jähriger einfach weg

Die Polizei fahndet nach einem flüchtigen 33-Jährigen. Er sollte am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht erscheinen (Symbolfoto).

Die Polizei fahndet nach einem flüchtigen 33-Jährigen. Er sollte am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht erscheinen (Symbolfoto).

Am Landgericht Köln sollte ein Prozess um blutige Schießereien im Rocker-Milieu beginnen. Doch der angeklagte Rocker (33) ist aus dem Knast geflohen.

Paukenschlag am Kölner Landgericht! Am Donnerstag (17. Juli 2025) sollte ein weiterer Prozess im brutalen Rocker-Krieg zwischen den Bandidos und den Hells Angels starten. Doch der Platz des Angeklagten blieb leer. Der Grund ist filmreif: Der Mann ist auf der Flucht!

Die Vorsitzende Richterin teilte mit, dass der 33-Jährige, der eine Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßte, am 25. Juni einfach aus der JVA Remscheid getürmt ist.

Die Polizei geht davon aus, dass er sich über die Niederlande in die Türkei abgesetzt hat. Die Fahndung habe bisher „nicht zu seiner Ergreifung geführt“, hieß es.

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Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, will selbst der Verteidiger des Mannes „keine näheren Informationen über den Verbleib“ seines Mandanten haben.

Die Anklage liest sich wie ein Krimi und bezieht sich auf zwei wilde Schießereien im Jahr 2018. Damals eskalierte der Streit zwischen den verfeindeten Rocker-Gangs. Im November sollen Hells-Angels-Mitglieder aus einem Auto auf ein Café in Kalk gefeuert haben, das als Treffpunkt der Bandidos bekannt war.

Schuss auf VW Golf auf der Kölner Zoobrücke

Im Dezember folgte die Rache der Bandidos. Auf der Zoobrücke sollen sie aus einem Wagen auf einen VW Golf geschossen haben. Sie glaubten, darin säße ein hohes Tier der Hells Angels.

Doch das war ein fataler Irrtum: Der Mann hatte sein Auto an einen unbeteiligten 21-Jährigen verliehen. Der junge Mann wurde von den Schüssen schwer verletzt und überlebte nur dank einer Notoperation. Sein 17-jähriger Mitfahrer kam mit dem Schrecken davon.

Dem jetzt untergetauchten Angeklagten wird vorgeworfen, nach dem Angriff auf das Kalker Café selbst zur Waffe gegriffen zu haben. Zusammen mit einem weiteren Mann sei er, beide bewaffnet, aus dem Café gestürmt. Laut Anklage feuerte er mit einem Revolver in die Luft – das Projektil schlug in der Deckenlampe einer Wohnung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses ein.


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Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte zwei Schüsse auf das flüchtende Fahrzeug der Rivalen abgegeben haben. Dabei traf er jedoch seinen eigenen Komplizen, der mit ihm aus dem Café gestürmt war, an der Schulter.

Zusätzlich wird dem 33-Jährigen vorgeworfen, vor Gericht gelogen zu haben, um andere zu decken. Im Mai 2023 soll er in einem Prozess zur Schießerei auf der Zoobrücke als Zeuge falsch ausgesagt haben, um zwei angeklagten Kumpels ein Alibi zu verschaffen. Geholfen hat es nicht: Beide wurden später verurteilt. (red)