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Ruf des MuezzinsStadt erteilt Erlaubnis für Kölner Moscheen – doch es gibt Einschränkungen

Die Kölner Zentralmoschee am 9. Juni 2017 in Ehrenfeld.

Die Kölner Zentralmoschee am 9. Juni 2017 in Ehrenfeld. Die Stadt Köln startet ein zweijähriges Modellprojekt für Moscheegemeinden und erlaubt den Ruf zum Freitagsgebet unter bestimmten Auflagen.

Kölner Moscheegemeinden können auf Antrag und unter bestimmten Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Das hat die Stadt am Donnerstag mitgeteilt.

Köln. Während in christlichen Kirchen die Glocken geläutet werden, um die Gläubigen zum gemeinsamen Gottesdienst zu rufen, sind es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllen.

Wer in Kölnunterwegs ist, könnte bald an Freitagen mancherorts den Ruf des Muezzins vernehmen. Wie die Stadt am Donnerstag (7. Oktober 2021) mitteilte, wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt gestartet.

Kölner Moscheen: Ruf zum Freitagsgebet künftig möglich

Moscheegemeinden können nun auf Antrag und unter bestimmten Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wertete das Vorhaben als „Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion“ und als „Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit“.

Muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft“. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage“, so Reker. „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Köln: Ruf des Muezzins darf nur fünf Minuten dauern

In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind.

So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt. (mt/dpa)