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Rocker-ProzessKölner meldet Mord-Aufträge – und landet selbst vor Gericht

Bei einer Schießerei in Köln-Mülheim ist im Mai 2023 ein Mann tödlich verletzt worden

Bei einer Schießerei in Köln-Mülheim ist im Mai 2023 ein Mann tödlich verletzt worden

Ein 34-Jähriger muss sich wegen falscher Verdächtigung verantworten.

Wende im Prozess um den erschossenen Hells-Angels-Rocker im Mülheimer Böcking-Park: Während vor dem Landgericht noch verhandelt wird, wer die offensichtliche Hinrichtung in Auftrag gab, befasst sich eine andere Schwurgerichtskammer mit einem neuen Aspekt.

Laut Anklage hatte sich ein vermeintlicher Zeuge bei der Justiz gemeldet und behauptet, er selbst habe einen Tötungsauftrag bekommen. Sterben sollten demnach zwei aktuelle Zeuginnen. Vom Prozess berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Kölner Anwältin: „Meiner Mandantin wurde das Gesicht zerfetzt“

Während eine der Zeuginnen etwas zu den möglichen Hintergründen des Attentats vom Mai 2023 in Mülheim sagen konnte, ist die zweite Frau laut Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eines der Tatopfer. Die 30-Jährige war die damalige Lebensgefährtin des erschossenen Rockers Eren Y. und Augenzeugin. Doch nicht nur das: Nach dem Mord an Y. schossen die mutmaßlichen Täter auch auf die Partnerin und verletzten sie sehr schwer.

Nichts habe auf einen Angriff hingedeutet, sagte die Frau als Zeugin vor Gericht aus. Sie habe zunächst nicht gemerkt, selbst getroffen worden zu sein. „Mir lief Blut aus Mund und Hals, das hat richtig gezischt“, erklärte sie. Sie sei davongerannt, die Täter hätten ihr offenbar noch nachgeschossen. Ein Köbes aus einem Brauhaus habe ihre blutende Wunde mit einer Stoffserviette abgebunden. Es folgten eine Not-Operation und ein Aufenthalt auf der Intensivstation.

Die Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu formulierte es drastisch: „Meiner Mandantin wurde das Gesicht zerfetzt.“ Nachdem ein Urteil gegen den mutmaßlichen Auftraggeber Hami S. – es wurden mögliche Revierstreitigkeiten im Rocker-Milieu angenommen – vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde, wird vor dem Landgericht komplett neu verhandelt. Die Zeugin musste hier bislang nicht aussagen. Um sie zu schonen, sollen ihre früheren Aussagen im Prozess verlesen werden.

Köln: Staatsanwaltschaft hält weiteren Mordauftrag für erfunden

Nun der neue Schock für die Frau: ein möglicher Mordauftrag gegen sie und eine weitere Zeugin. Ein 34-jähriger Kölner sprach laut Staatsanwaltschaft von 150.000 Euro, die ihm für die Tatausführung angeboten worden seien. Der angebliche Auftraggeber habe erklärt, er schulde dem Angeklagten Hami S. einen Gefallen. Auch der inhaftierte S. habe sich per Brief gemeldet und ein Treffen mit einem Mitwisser angeregt.

Er habe den Mordauftrag zulasten der beiden Frauen abgelehnt, gehe aber davon aus, dass eine andere Person beauftragt wurde, soll der 34-Jährige gesagt haben. Der vermeintliche Kronzeuge landet nun jedoch selbst auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft glaubt dem Mann kein Wort und geht von einer Falschaussage aus – den neuen Tötungsauftrag habe es nie gegeben. Wegen falscher Verdächtigung steht der Mann daher bald selbst vor dem Landgericht.

Nachdem der Angeklagte die Geschichte bei einem Haftprüfungstermin in einem Betrugsverfahren ins Spiel gebracht hatte, gehen die Ermittler und Ermittlerinnen davon aus, dass er sich eine Haftentlassung oder andere Vorteile für sein eigenes Strafverfahren erhoffte. Der Prozess gegen den Beschuldigten sollte eigentlich am Donnerstag beginnen. Da eine Ladung nicht rechtzeitig zugestellt wurde, wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit verschoben.

Köln: Amtsgericht verurteilte Beschuldigten zu drei Jahren Haft

Im Oktober 2024 wurde der Mann wegen Betrugs in zahlreichen Fällen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Laut rechtskräftigem Urteil hatte der 34-Jährige dem gutgläubigen Vermieter der elterlichen Wohnung eine finanzielle Notlage vorgespielt und sich immer wieder Geld geliehen. Später soll er ein Millionen-Investment und eine Gewinnbeteiligung des Gläubigers erfunden haben. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 191.000 Euro.

Der Vermieter hatte sich den Reisepass des Mannes als Sicherheit geben lassen. Laut Amtsgericht drohte der Betrüger, den Geschädigten vor dessen Ehefrau zu vergewaltigen, falls er den Ausweis nicht zurückerhalte. Das Urteil umfasste daher auch Bedrohung und versuchte Nötigung. Sollte nun vor dem Landgericht eine weitere Verurteilung folgen, droht dem 34-Jährigen eine Gesamtstrafe von mindestens vier Jahren Gefängnis (red).

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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