Der „Gully-Tote“ (†46) von KölnProzess gestartet: Plötzlich platzt es aus Angeklagtem heraus

Der Angeklagte und sein Anwalt stehen im Gerichtssaal nebeneinander.

Der Angeklagte steht beim Prozessauftakt am Dienstag (5. Dezember 2023) vor dem Kölner Landgericht neben seinem Verteidiger.

Ein brutales Verbrechen und ein Opfer, das kopfüber in einem Gully steckte: Am Dienstag hat in dem Fall der Prozess begonnen – und gleich der erste Zeuge schilderte das pure Grauen.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

„Ich habe zwei rote Schuhe gesehen. Das sah komisch aus ...“, erinnert sich der 19-Jährige. Als er am Dienstag (5. Dezember 2023) beim Prozessauftakt in Köln seine Zeugenaussage macht, ist in Saal 32 des Kölner Landgerichts kein Mucks zu hören.

Der junge Mann aus Niederkassel war derjenige, der in der Nacht zum 12. März den Toten im Gullyschacht entdeckte. Die grausige Tat hatte in der ganzen Region für Entsetzen und Fassungslosigkeit gesorgt.

Prozessauftakt in Köln: Zeuge (19) schildert grausige Entdeckung

Der 19-Jährige war damals an der Bushaltestelle Lülsdorf-Nord ausgestiegen. Es war stockdunkel und er machte seine Handylampe an. Als Erstes sei ihm dann der offen liegende Gullydeckel aufgefallen, dann die Schuhe, erzählte er im Prozess.

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Diese schienen in dem Gullyschacht inmitten von Kies zu liegen. Er wollte sie erst mit einem Stock hervorholen. Doch das klappte nicht. „Ich habe mich dann hingekniet und an den Schuhen gerüttelt“, so der junge Zeuge. Als er gemerkt habe, dass sich die Schuhe nicht bewegen ließen, habe er die Polizei alarmiert.

Kerzen und Blumen stehen auf dem Gullydeckel, der sich an einer Straße befindet.

In diesem Gully wurde der Tote in der Nacht auf den 12. März 2023 entdeckt. Er befindet sich an der Landstraße, die Köln-Porz-Langel und Niederkassel-Lülsdorf (Rhein-Sieg-Kreis) verbindet. Das Foto mit Blumen und Kerzen auf dem Gullydeckel wurde am 13. März gemacht.

Wenig später wurde der Leichnam eines 46-jährigen Mannes, der kopfüber in dem Gully steckte, geborgen. Das Opfer wohnte nur wenige Meter entfernt in Köln-Porz-Langel und war in seiner Wohnung getötet worden. Dort wurde auch der Angeklagte (41) festgenommen.

Späteres Opfer wollte Angeklagten aus seiner Wohnung rausschmeißen

Am 11. März gegen 13 Uhr soll es dort zwischen den Männern zum Streit gekommen sein. Auslöser: Der Kölner soll den Angeklagten, den er bei sich hatte wohnen lassen, letztmalig aufgefordert haben, die Wohnung zu verlassen. Daraufhin soll dieser aus Angst vor Obdachlosigkeit auf den anderen eingeschlagen und eingetreten haben, bis der bewusstlos wurde. Spätestens da soll er dann laut Anklage den Entschluss gefasst haben, den Geschädigten zu töten und 25-mal auf ihn eingestochen haben. Der 46-Jährige verblutete.

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In der Nacht zwischen 0.20 und 1 Uhr soll der Angeklagte die Leiche dann mit einer rot-weißen Schubkarre, die ein Nachbar als Deko nutzte, zu dem Gully an der Langeler Straße geschoben haben. Die Straße verbindet Porz-Langel und Niederkassel-Lülsdorf (Rhein-Sieg-Kreis).

Wesentliches Indiz: Kölner Richter hakt im „Gully-Opfer-Prozess“ nach

Der 41-Jährige, der sich wegen Totschlags verantworten muss, saß nach seiner Festnahme zunächst in der JVA Köln, ist jedoch seit dem 3. April in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er gilt als vermindert schuldfähig.

„Sie haben bisher spärlich ausgesagt, gesagt, dass sie unschuldig sind“, wandte sich der Vorsitzende Richter am ersten Prozesstag an den 41-Jährigen. Dann wies er ihn daraufhin, dass seine DNA am Sieb des Gullys sichergestellt worden sei. „Das ist ein ganz wesentliches Indiz“, so der Richter. „Wie ist es dazu gekommen?“, hakte er nach.

Nach einer Pause ließ der Angeklagte schließlich über seinen Verteidiger erklären, dass er sich nicht äußert, sondern sich stumm verteidigen werde. Er änderte seine Meinung allerdings, nachdem im Gerichtssaal Fotos gezeigt worden waren. Grausame Bilder von der Bergung des Toten, dessen schlimmen Verletzungen. Aber auch Fotos aus der Wohnung, dem mutmaßlichen Tatort.

Prozessauftakt „Gully-Toter“ in Köln: Angeklagter redet plötzlich doch

Die Wohnung sei spurentechnisch untersucht worden, erklärte der Vorsitzende Richter: „Da ist Blut gefunden worden.“ Auch an einem feuchten Wischmopp. „Das sieht nicht nach einem Freispruch aus“, redete er dem Angeklagten nochmal ins Gewissen.

„Ich habe kein Motiv. Ich habe mit der Sache nichts zu tun“, platzte es plötzlich aus dem Angeklagten raus. Seine einzige Schuld sei, dass er dort gewohnt habe, als das passiert sei. „Das andere“ könne er nicht erklären. Der Prozess wird fortgesetzt.