Nach SEK-Einsatz im CaféDrogen-Trio vor Kölner Gericht – so hart fällt das Urteil aus

Bewaffnete Spezialkräfte bei einem Einsatz neben einem Polizeiwagen

Kräfte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) waren in Brühl vor Ort und stürmten am 9. Juni 2020 ein Café und einen Kulturverein. Das Symbolfoto zeigt einen SEK-Einsatz in Köln im Januar 2020.

Nach einem SEK-Einsatz in Brühl gegen eine Drogenbande ist nun im Prozess vor dem Kölner Landgericht das Urteil gegen drei Angeklagte gefallen. 

Köln/Brühl. Es war ein spektakulärer Großeinsatz im Rhein-Erft-Kreis: Im Juni 2020  durchsuchten Einsatzkräfte zahlreiche Wohnungen und Gebäude, in Brühl stürmte ein SEK sogar ein Café. Ein Schlag gegen die Drogenkriminalität – in dem am Donnerstag (7. Oktober) vor dem Kölner Landgericht das Urteil gegen drei Angeklagte gesprochen wurde.

Vor Gericht wurde drei Tatverdächtigen (41, 42, 43) seit Mai 2021 der Prozess gemacht. Vor der 22. Großen Strafkammer musste sich das Trio wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. 

Großrazzia: Kulturverein in Brühl diente als Umschlagsplatz für Drogen

Die Männer sollen mit vier gesondert verfolgten Tätern als Bande mit Marihuana, Amphetaminen und Kokain in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben haben, indem sie den „Deutsch Türkischen Kulturverein e. V.“ in Brühl als Umschlagsplatz für ihre Verkaufsgeschäfte genutzt haben sollen. 

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Angeklagt wurden insgesamt 634 Fälle. Darüber hinaus sollen die drei mutmaßlichen Täter in Hürth ein Zwischenlager für ihre Drogengeschäfte eingerichtet haben.  

Köln: Hohe Freiheitsstrafen gegen die drei Angeklagten vor Landgericht

Am Donnerstag (7. Oktober) ist nun das Urteil im Prozess gefallen. Alle drei Angeklagten wurden wegen „bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“ in zwei Fällen verurteilt, jedoch zu unterschiedlich hohen Freiheitsstrafen.

Einer der Angeklagten (41) wird außerdem wegen des vorsätzlichen Besitzes einer Schusswaffe und wegen des Besitzes eines sogenannten „Schießstiftes“ (Pistole, die wie ein Kugelschreiber aussieht) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Kölner Drogenprozess: Angeklagter muss in Entziehungsanstalt

Der zweite Angeklagte (42) hat eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten erhalten. Und der dritte Angeklagte (43) wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Er soll außerdem in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Dann können laut dem Kölner Gericht zwei Jahre und sechs Monate von der Gesamtfreiheitsstrafe abgezogen werden. Die drei Angeklagten müssen außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.

Federführend für die Ermittlungen gegen die Bande waren die Experten für Organisierte Kriminalität des Landeskriminalamtes NRW. Bei der Razzia am 9. Juni 2020 fanden Durchsuchungen in Brühl, Hürth und Wesseling statt. (iri/mj)