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Brüder (16, 19) in Köln vor GerichtSchlimme Vorwürfe: zugestochen, bis die Klinge abbrach

Eine Platzfläche ist mit Flatterband abgesperrt, Polizeikräfte sprechen mit zwei Jugendlichen.

Polizeieinsatz am 16. Mai 2023: Im Bereich der Köln-Arcaden soll der Angeklagte (damals 15) zwei Jugendliche mit einem Messer verletzt haben. 

Nach einer blutigen Messerattacke in Köln-Kalk müssen sich zwei Brüder (19, 16) vor Gericht verantworten. Besonders heftige sind die Vorwürfe gegen den jüngeren. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Er soll auf einen Jugendlichen eingestochen haben, bis die Messerklinge abbrach ... Zur Tatzeit war er gerade mal 15 Jahre alt. Inzwischen ist er 16 und muss sich seit Dienstag (14. November 2023) vor Gericht verantworten. 

Der Vorwurf: versuchter Totschlag. Neben ihm auf der Anklagebank sitzt sein älterer Bruder (19). Er ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Prozess in Köln: Angeklagter (16) soll mehrfach zugestochen haben

Der 16-Jährige befindet sich seit seiner Festnahme in der Jugendvollzugsanstalt in Wuppertal in U-Haft. Beim Prozessauftakt ist er nervös, wirkt eingeschüchtert. Das Gefängnis scheint er nicht einfach wegzustecken. Mehrere Angehörige, darunter die Eltern der Brüder, sind als Zuschauer dabei. Was sie in der Anklage zu hören bekommen, ist heftig.

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Am 16. Mai 2023 gegen 19.30 Uhr soll es zwischen den Brüdern und zwei anderen Jugendlichen im Bereich des Kalker Einkaufszentrums Köln-Arcaden zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Erst verbal – doch dann soll der ältere Angeklagte einen der beiden mit Fäusten unter anderem ins Gesicht geschlagen haben. Sein jüngerer Bruder soll ihm ebenfalls einen Schlag verpasst, aber dann ein Küchenmesser mit 14 Zentimeter langer Klinge gezückt haben. 

Zwei junge Angeklagte, eine Anwältin und ein Anwalt sitzen im Gerichtssaal.

Ein 16-Jähriger (r.) und sein älterer Bruder (19) müssen sich seit Dienstag (14. November 2023) vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dem jüngeren Bruder wird versuchter Totschlag vorgeworfen, er sitzt in U-Haft.

Das Messer hatte der 16-Jährige, so die Anklage, im Hosenbund stecken. Er soll damit mindestens dreimal auf den Geschädigten eingestochen haben. Als sich das Geschehen in Richtung Bürgerpark verlagerte, soll er auf eine Bank gesprungen sein und noch mindestens dreimal auf den Rücken des Jugendlichen eingestochen haben. 

Köln-Kalk: Erst von Opfer abgelassen, als Messerklinge abbrach

Laut Anklage erkannte er dabei, dass er seinem Geschädigten durch die wuchtigen Stiche lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt hatte und nahm dessen Tod billigend in Kauf.

Er soll erst von dem Opfer abgelassen haben, als die Messerklinge bei einem Stich in dessen Rücken abbrach und stecken blieb. Zuvor soll er auch den anderen Jugendlichen mit dem Messer verletzt haben, als der sich schützend über seinen blutenden Bekannten beugte. 

Bei Prozessauftakt in Köln: 16-Jähriger äußert sich über Anwalt

Beim Prozessauftakt hat der 16-Jährige über seinen Verteidiger eine Erklärung abgeben lassen. „Mein Mandant räumt ein, dass er an den Köln-Arcaden mit einem Messer auf die beiden Personen eingewirkt hat“, so der Anwalt.

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Der junge Angeklagte selbst berichtet von seiner Kindheit, zum Teil in Frankreich, dass er gemobbt wurde und wegen Gewalt von zwei Schulen flog. „Ich wollte wie die anderen sein, wollte der Stärkste, der Coolste sein“, erklärt er.

Im Gefängnis sei ihm aber klar geworden, dass das gar nicht wichtig ist. „Ich hatte viel Zeit zum Nachdenken. Ich will keine Straftaten mehr machen“, so der 16-Jährige, der sich geläutert gibt. Der junge Angeklagte ist inzwischen verlobt und wird Anfang des Jahres Vater. 

Köln: Bruder (19) auch wegen Schrottklau angeklagt

Sein Bruder, der neben gefährlicher Körperverletzung auch wegen Schrottdiebstahls angeklagt ist, hat vor wenigen Tagen eine Tochter bekommen. „Ich muss für sie und auch meine Geschwister ein Vorbild sein. Das habe ich begriffen, seit mein Bruder im Knast sitzt“, erklärt der 19-Jährige. 

Insgesamt gibt es zehn Geschwister, die, zum Teil mit ihren Partnern und Kindern, noch bei den Eltern leben. Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen von Jugendgerichts- und Bewährungshilfe verfolgen den aktuellen Prozess.