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Brutale AttackeOpfer vor Kölner Disco übel zugerichtet: Lange Haftstrafe für Türsteher (34)

Zwei Wachtmeister bringen einen Mann in den Gerichtssaal.

Der Angeklagte wird von zwei Wachtmeistern in den Saal gebracht. Das Foto zeigt ihn beim Prozessauftakt am 21. November 2023. 

Ein Türsteher (34) musste sich vor dem Kölner Landgericht verantworten. Es ging unter anderem um versuchten Totschlag. Jetzt ist das Urteil gefallen.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Er ist ein Pflegefall, kann nicht mehr selbstständig gehen, kaum mehr sprechen und muss über eine Magensonde ernährt werden. Seit einer brutalen Auseinandersetzung im Februar ist der 32-Jährige nur noch ein Schatten seiner selbst.

Derjenige, der Schuld daran sein soll, stand seit Mitte November in Köln vor Gericht. Am Freitag (5. Januar 2024) ist gegen den Kölner Türsteher das Urteil gefallen. 

Prozess in Köln: Türsteher muss viele Jahre hinter Gitter

Der Angeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre gefordert, sah einen versuchten Totschlag als erwiesen. 

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Der Türsteher (34) war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung angeklagt. Der Hüne, der die die beiden Wachtmeister, die ihn beim Prozessauftakt am 21. November in den Gerichtssaal führten, um fast einen Kopf überragte, sitzt seit Mai 2023 in U-Haft. 

Angeklagter erst drei Monate nach Attacke in Kölner City festgenommen

Er war erst rund drei Monate nach der Tat in der Kölner Innenstadt festgenommen worden. Nach einer Plakataktion der Polizei war ein Hinweis eingegangen, der schließlich zu seiner Festnahme führte.  

Laut Anklage soll der spätere Geschädigte am 23. Februar gegen 3.50 Uhr im Eingang einer Diskothek an Zülpicher Platz Pfefferspray versprüht haben. Als er flüchtete, soll der Türsteher ihn verfolgt, zu Fall gebracht, mit der Faust gegen seinen Oberkörper geschlagen und ihm dann gezielt gegen den Kopf getreten haben.

Dabei, so die Anklage, nahm er den Tod des 32-Jährigen billigend in Kauf. Dieser sei am Ende regungslos liegengeblieben und habe im Rettungswagen reanimiert werden müssen. Bis Mitte Mai lag das Opfer, das unter anderem einen Hirnschaden erlitt, auf der Intensivstation. 

Prozess in Köln: Angeklagter Türsteher bestreitet Tritt gegen Kopf 

Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte über einen seiner beiden Verteidigern zu den schlimmen Vorwürfen. Dabei räumte er eine körperliche Auseinandersetzung ein, der ein Angriff mit einem Abwehrspray vorausgegangen sei. Er sei dabei auch von dem Spray getroffen worden. Als er den Mann dann bei der Verfolgung fast erwischt hatte, habe der sich umgedreht, gelacht und ihn noch mal besprüht. 

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„Er kann sich nicht erinnern, wo er ihn traf“, so der Verteidiger weiter. Sein Mandant, der sich als Folge der Sprayattacke immer wieder Tränen aus den Augen wischen und gegen Brechreiz ankämpfen musste, habe unkontrolliert auf den Geschädigten eingeschlagen.

Der Anwalt: „Einen Tritt kann er nicht ausschließen, aber nicht gegen den Kopf.“ 

Der Angeklagte sitzt zwischen seinen beiden Anwälten.

Der Angeklagte spricht vor dem Prozessauftakt am Dienstag (21. November 2023) mit seinem Verteidiger Christpher Posch. Rechts sitzt sein zweiter Anwalt Tamer Yakin. 

Der Angeklagte will den Geschädigten anschließend mit den Worten „Wir klären das später“ aufgeholfen haben. „Okay, Bruder“, soll der geantwortet haben und anschließend weggegangen sein. Der Türsteher bestreitet, dass er den anderen Mann töten wollte, auch, dass er dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll. 

Der 34-Jährige und sein mutmaßliches Opfer kennen sich aus dem Fitnessstudio. Auch haben beide gemeinsam in einem Kölner Club gearbeitet. Bereits vor Prozessbeginn hat der Angeklagte dem Geschädigten 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. „Es soll deutlich signalisieren, dass es ihm leid tut“, so der Verteidiger.