Die „Welpen aus dem Kühlschrank“ schrieben Ende 2020 traurige Schlagzeilen. Jetzt stand deswegen ein Trio in Köln vor Gericht.
Welpen in Kühlschrank eingepferchtTierquäler-Trio vor Kölner Amtsgericht verurteilt

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Die Welpen wurden zwischen den Fächern des Kühlschranks eingepfercht.
Der Anblick zerriss einem fast das Herz: In einer Wohnung in Köln-Chorweiler sind Ende 2020 in einem verdreckten Kühlschrank fünf Malteser-Welpen gefunden worden – eingepfercht zwischen den Fächern, zitternd. Der Kühlschrank selbst stand inmitten von Gerümpel.
Jetzt wurden die Bewohner – ein Ehepaar (32, 35) und eine Verwandte (43) – wegen Tierquälerei vor dem Amtsgericht verurteilt. Das Paar außerdem wegen Betruges in zwei Fällen.
Prozess in Köln: Malteser-Welpen bereits nach rund einer Woche tot
Die beiden hatten am 22. und 24. Dezember 2019 je einen Malteser-Welpen für 660 beziehungsweise 680 Euro unter falschem Namen über ein Kleinanzeigenportal verkauft. Die Hundebabys waren vermutlich als Weihnachtsgeschenke gedacht. Doch die Welpen erlebten kaum das nächste Jahr, beide starben bereits nach rund einer Woche.

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Die fünf Welpen waren in diesem Kühlschrank „versteckt“. Am 3. Dezember 2020 wurde sie von der Kölner Polizei befreit.
Das Ehepaar hatte behauptet, die Welpen seien gesund, gechipt und vollständig geimpft. Waren sie aber nicht. Sie hatten Parvovirose, eine hochansteckende Infektionskrankheit bei Hunden. Vor allem bei ungeimpften Welpen verläuft sie schnell tödlich.
Polizeieinsatz auch in Köln-Chorweiler nach Hinweisen von Käufern
Am 3. Dezember 2020 durchsuchte die Kölner Polizei dann nach Ermittlungen wegen illegalen Handels mit Hundewelpen Wohnungen in Köln und Düsseldorf, darunter die Wohnung des Trios in Köln-Chorweiler. Dort wurden die fünf Malteser-Welpen aus dem offenen Kühlschrank befreit. Die Ermittlungen waren nach Hinweisen von Käufern auf angeblich geimpfte und gechipte Junghunde auf Online-Verkaufsportalen ins Rollen gekommen.
In dem Prozess am Freitag (18. März 2022) zeigten sich die drei Angeklagten geständig. Das Urteil fiel noch am selben Tag: Das Ehepaar muss eine Geldstrafe von je 100 Tagessätzen à 10 Euro, die Verwandte 90 Tagessätzen à 15 Euro zahlen. (iri)