Segnung queerer PaareKölner Kardinal Woelki sorgt mit Maßnahme gegen Priester für Wirbel

Rainer Maria Woelki bei einer Messe im Kölner Dom

Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer-Maria Woelki sorgt für Aufruhr in der LGBTQI+-Community. Hier ein Foto des Kölner Erzbischofs im Februar 2023.

Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer-Maria Woelki hat den queerfreundlichen Pfarrer Monsignore Herbert Ullmann aus Mettmann aufgrund einer Segnung von LGBTQI+-Menschen abgemahnt.

von Alina Schurillis (asl)

Die Mehrheit der deutschen Bischöfe hat eigentlich bereits beschlossen, dass spätestens ab 2026 Segnungen von Menschen in der LGBTQI+-Community deutschlandweit eingeführt werden sollen.

Der queerfreundliche Pfarrer Monsignore Herbert Ullmann aus Mettmann veranstaltete in diesem Zuge im März 2023 einen Gottesdienst.

Köln: Woelki ermahnt Priester wegen Segnung homosexueller Paare

Dieser galt für alle sich liebenden Paare, bei dem besonders gleichgeschlechtliche Paare gesegnet wurden. Doch der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer-Maria Woelki schockt im Nachhinein mit seiner Reaktion.

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Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer-Maria Woelki hat den Mettmanner Pfarrer Monsignore Herbert Ullmann aufgrund der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare abgestraft.

Der Verwarnung soll eine Anzeige von Unbekannt vorausgegangen sein, die beim Vatikan eingegangen sein soll. Woelki soll zudem bestimmt haben, dass Ullmann in seinem Zuständigkeitsbereich Mettmann-Wülfrath keine Segnungsgottesdienste dieser Art mehr veranstalten dürfe.

„Kardinal Woelki fördert mit solcherlei Verhalten weiterhin eine Kirche der Angst. Diese Vorgänge offenbaren erneut, dass im Erzbistum Köln ein System der Denunziation und Einschüchterung, der Drohung und des Machtmissbrauchs herrscht und auch gegen anderslautende Beteuerungen ungehindert weitergeht“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative #OutInChurch. 

Erzbistum Köln äußert sich nicht zu dem Fall

Das Erzbistum Köln wollte sich bisher nicht zu dem Vorgang äußern. „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns zu Personalangelegenheiten grundsätzlich nicht äußern können“, teilte die Pressestelle auf Anfrage der Nachrichtenagentur KNA mit.

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Aus Sicht von Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ist der Fall an sich unstrittig. „Ein Pfarrer hat vor seiner Amtsübernahme erneut zu bekennen, dass er sich mit allen verbindlichen Lehren der Kirche identifiziert, einschließlich der ausnahmslosen sittlichen Verurteilung nicht-heterosexueller Handlungen. Und er hat geschworen, alle kirchlichen Vorschriften einzuhalten. Zu ihnen gehört auch, keine Nicht-Hetero-Beziehungen zu segnen“, so Lüdecke.

Der Kölner Kardinal wiederum sei – wie alle Bischöfe – dazu verpflichtet, „auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drängen und Missbräuchen auch in Bezug auf die Sakramentalien, zu denen auch Segnungen gehören, vorzubeugen“. (mit KNA)