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Kölner RingeUrteil da: Tiefgaragen-Vergewaltiger hat Mega-Glück mit seiner Strafe

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Der Angeklagte vor Gericht mit Verteidigerin Dörthe Clemens.

Köln – Er hat alles gestanden. Der Bergheimer Ali R. (21, Name geändert) musste sich wegen zweifacher Vergewaltigung vor dem Landgericht Köln verantworten. Nach Discobesuchen auf den Kölner Ringen hatte er junge Frauen in Tiefgaragen gelockt und brutal missbraucht.

Kölner Ringe: Frau (20) nach Discobesuch angesprochen

Nachdem der Angeklagte am 1. November vergangenen Jahres in der Diskothek „Nachtflug“ gefeiert hatte, traf er an einem Imbiss auf sein späteres Opfer. Man kam ins Gespräch, er kaufte eine Pizza Funghi. Da schlug der Täter vor, sie in der Tiefgarage am Klapperhof zu essen.

Im Treppenhaus der Garage wollte der Angeklagte die 20-Jährige küssen, was sie nicht wollte; weil Ali R. ihr vorher gesagt haben soll, dass er eine Freundin habe. Als die junge Frau fliehen wollte, hielt der Täter sie fest und schlug ihr mit der flachen Hand fest ins Gesicht.

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Köln: Brutale Vergewaltigung in Tiefgarage

Die Frau weinte, versuchte auf allen Vieren die Treppe hochzukriechen. Dann zwang der Täter das Opfer zum Oralverkehr. „Das ist doch, was du willst“, soll er gesagt haben. An Neujahr hatte der Mann nach dem Discobesuch an gleicher Stelle eine weitere Frau missbraucht.

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Nachdem die Polizei mit Überwachungsbildern gefahndet hatte, will er sein schlechtes Gewissen entdeckt haben. „Ich habe mich dann direkt gestellt“, sagte der Angeklagte. Beim Haftrichter sprach er aber davon, nicht wahrgenommen zu haben, dass die Frauen keinen Sex wollen.

Vergewaltigung: Angeklagter bezeichnet sich als Gentleman

Er habe ein Gewaltproblem, so der Angeklagte. In Kerpen stand R. vor Gericht, weil er seine Freundin verprügelt hatte. „Ich würde es gerne ändern, wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte“, so der Täter. „Das können Sie nicht mehr ändern“, entgegnete Richter Christoph Kaufmann.

Vergewaltiger von den Kölner Ringen muss in den Knast

Nun ist das Urteil gegen den Vergewaltiger gefallen: vier Jahre und sieben Monate Haft nach Jugendstrafrecht! Sein Glück: 27 Tage nach seiner letzten Tat wäre er volljährig gewesen. Nach Erwachsenen-Strafrecht hätte ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Gefängnis gegolten.

Richter Christoph Kaufmann berichtete, der Angeklagte habe in seinem Leben nichts auf die Reihe bekommen. Er sei von der Schule geflogen, da er schon früh sexuell auffällig war, später habe er mehrfach seine Freundin misshandelt.

Zuletzt war der Angeklagte nur aufs Feiern aus. „Er gab den Gönner, warf mit Geldscheinen um sich“, sagte der Richter. Finanziert durch Taschengeld der Eltern – die Mutter habe ihm zuhause noch alles hinterher geräumt – und durch Drogendealen.

Der Vergewaltigter habe Tage einfach durchgefeiert, so auch auf den Kölner Ringen. Dort habe er seine Opfer getroffen.