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Disko-Drama in Köln!Türsteher prügelt Mann zum Pflegefall – deckte ihn die Chefin?

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Christopher Posch (l.) und Tamer Yaikin im Kölner Landgericht.

Copyright: Hendrik Pusch

Der Türsteher beim damaligen Prozess mit seinen Verteidigern Christopher Posch (l.) und Tamer Yaikin im Kölner Landgericht.

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Schwere Anklage am Amtsgericht: Drückte die Club-Chefin beim Prügel-Türsteher beide Augen zu? Jetzt droht ihr Ärger wegen Strafvereitelung!

Der Türsteher einer Diskothek im Zülpicher Viertel hatte einen Randalierer verfolgt, ihn eingeholt und so schwer verprügelt, dass der Mann heute ein Pflegefall ist. Acht Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung hatte das Landgericht Köln als Sanktion ausgesprochen – der Beschuldigte hatte hingegen auf Notwehr plädiert. Für die ehemalige Chefin des Mannes hat der Fall jetzt ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Die Frau muss sich wegen Strafvereitelung verantworten, weil sie den Mitarbeiter gedeckt und der Polizei wichtige Informationen vorenthalten haben soll.

Köln: Türsteher prügelt auf Reizgas-Angreifer ein

Das spätere Opfer hatte im Februar 2023 vor der bekannten Diskothek im Studentenviertel Reizgas versprüht und den Türsteher an den Augen verletzt. Der Mann flüchtete, wurde von dem Club-Mitarbeiter aber im Bereich der Weyerstraße gestellt. Laut Anklage folgte eine regelrechte Gewaltorgie. Die Staatsanwaltschaft warf dem Türsteher vor, sein Opfer zu Boden gebracht und immer wieder mit wuchtigen Schlägen und Tritten traktiert zu haben. „Als der Geschädigte sich aufrichten wollte, trat er ihm noch einmal gezielt gegen den vulnerablen Kopf“, so die Anklägerin.

Eine Augenzeugin berichtete beim Prozess von roher Gewalt. „Das Geräusch, wie die Faust das Gesicht traf, war schrecklich“, sagte sie und sprach von „wahnsinnig vielen Schlägen“. Die Zeugin beschrieb ein kontrolliertes Vorgehen, so habe der Türsteher etwa alle fünf Sekunden zugeschlagen. Mitten im Geschehen sei der Mann ans Telefon gegangen. „Schatz, ich komme gleich“, habe er offenbar seiner Partnerin mitgeteilt. Der Verprügelte habe versucht, sich aufzurichten – der Angreifer habe ihm dann so fest ins Gesicht getreten, dass der Kopf hart auf dem Asphalt aufgeschlagen sei.

Köln: Verprügelter ist seither ein Pflegefall

Die Zeugin zeigte sich überrascht, dass das Opfer nach der Prügelattacke überhaupt noch einmal aufgestanden und einige Schritte gegangen sei. Dann brach der Mann zusammen. Im Rettungswagen wurde der damals 32-Jährige reanimiert. Nach zwei Monaten hatte er die Intensivstation zwar verlassen können. Danach war der Mann aber in einer Spezialklinik untergebracht. Die Schädigung am Hirngewebe machte es dem Geschädigten unmöglich, sich sprachlich zu äußern. Aufgrund einer schweren Schluckstörung müsse er durch eine Magensonde ernährt werden, hieß es in der Anklage.

„Die Tat des Angeklagten hat das Leben und die Persönlichkeit des Geschädigten nahezu vollständig zerstört, er wird nie wieder in der Lage sein, ein eigenständiges Leben zu führen“, hatte der Vorsitzende Richter Alexander Fühling erklärt und acht Jahre Haft festgesetzt. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert. Nicht nur an der Diskothek, auch in der Weyerstraße sei der Angeklagte mit Pfefferspray besprüht worden. Richter Fühling hingegen sah eine klare Selbstjustiz und sagte: Der Gewaltakt stelle ein „Auskosten der totalen Machtposition“ über den wehrlosen Geschädigten dar. Der Fall ging in die Revision, die Strafe wurde im zweiten Durchgang abgemildert. Aufgetaucht war ein Video, das den Geschädigten am Flughafen zeigen soll, womöglich weniger schwer gezeichnet als zunächst angenommen.

Köln: Disko-Betreiberin wegen Strafvereitelung angeklagt

Vor dem Amtsgericht muss sich nun eine Betreiberin der Diskothek verantworten. Noch drei Monate nach der Gewalttat hatte die Polizei öffentlich nach dem Täter gefahndet. Dabei soll der ehemaligen Chefin laut Anklageschrift bereits einen Tag nach der Gewalttat klar gewesen sein, um wen es sich handelte. So habe der Beschuldigte sich seiner Chefin per Telefon offenbart, jemanden „mit der Faust geknallt“ zu haben. Die Angeklagte habe dann die Mitbetreiber der Diskothek angeschrieben und diesen nahegelegt, Stillschweigen zu bewahren. Sie selbst wären ja ohnehin nicht dabei gewesen.

Auf Nachfrage der Polizei habe die Clubbetreiberin dann wahrheitswidrig angegeben, dass keine Videoaufzeichnungen aus der Tatnacht existierten, da die Kamera defekt sei. Auch habe sie angeforderte Dienstpläne nicht übermittelt. In einem Gruppenchat habe sie dann noch ihre Mitarbeiter gebeten, zu möglichen Zeugen zu schweigen und keine Verdächtigungen auszusprechen. Der Fall scheint strittig zu sein – nach einem ersten Termin wurden weitere Verhandlungstage mit Zeugen anberaumt. Das geschieht in der Regel dann, wenn ein Angeklagter kein Geständnis ablegt.

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