Corona-Streit eskaliert endgültig30 Kölner Shisha-Bar-Betreiber reichen Klage ein

Shisha Symbol

Die Kölner Shisha-Bar-Betreiber reichen Klage gegen die Corona-Verordnungen des Landes NRW ein. Das Symbolfoto entstand am 30.04.2018 in Berlin.

von Christopher Hostert (cho)

Köln – Die Geduld der Kölner Shisha-Bar-Betreiber scheint endgültig am Ende zu sein. Etwa 30 Inhaber haben sich zusammengeschlossen, um beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage einzureichen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Doch worum geht es den Betreibern?

Köln: Shisha-Bars klagen gegen Corona-Verordnung

Hintergrund der Klage sei das weiterhin gültige Verbot von Shisha-Pfeifen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Demnach stoße es den Betreibern sauer auf, dass gastronomische Betriebe unter Auflagen wieder Getränke und Speisen anbieten dürfen, aber Shishas weiterhin verboten sind.

Die ca. 30 Betreiber sehen darin eine unverhältnismäßige Sanktionierung, da das Verbot einem Berufsverbot gleichkomme. Da Snacks und Getränke in der Regel mit den Shishas bestellt werden, breche den Unternehmen der gesamte Umsatz weg und vielen Betreibern drohe nun die Insolvenz.

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Köln: Shishas in NRW weiter verboten

Die Inhaber geben zudem an, dass sie den jeweiligen städtischen Verwaltungen ein Hygiene-Konzept präsentiert hätten, die Verantwortlichen aber nicht zu einer Freigabe bewegen konnte. Hierbei sei es sogar zu widersprüchlichen Aussagen der Verwaltungen gekommen, warum Shisha weiterhin nicht erwünscht seien.

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Die Betreiber haben den Eindruck, dass die Landesregierung beim Thema Shisha-Bars eine restriktivere Linie fährt als andere Bundesländer und Maßnahmen über die erforderlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) hinaus ergreife.

Hierin sehen sie eine gesetzgebende Kompetenzüberschreitung der Landesregierung, da das Bundesgesetz maßgebend für den Erlass nachrangiger Verordnungen sei. In Rheinland-Pfalz dürfen Shisha-Bars beispielsweise ab dem 10. Juni wieder öffnen.

Köln: Shisha-Bar-Betreiber sehen sich unter Generalverdacht

In der Mitteilung heißt es zudem, dass das Thema nicht erst seit den Morden in einer Hanauer Shisha-Bar durch einen Rechtsextremisten auch politisch brisant sei.

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Die Betreiber sehen sich demnach weiterhin einem Generalverdacht ausgesetzt, kriminelle Geschäfte in oder mit ihren Betrieben zu fördern. Eine derartige Wahrnehmung der Shisha-Bars in der Öffentlichkeit leiste in den Augen der Betreiber einen Vorschub für Taten, wie eben jene in Hanau. (cho)