Kölner KleingartenMänner trinken fünf Flaschen Wodka, dann wird es plötzlich brutal

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Der Vorfall ereignete sich im Kleingarten. Unser Symbolfoto von 2011 zeigt eine Gartenlaube in Leipzig.

Köln – Mit einer Gewalteskalation in einem Porzer Kleingarten beschäftigte sich am Mittwoch das Kölner Amtsgericht. Ein Fabrikmitarbeiter (44) wurde der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, nachdem er einen Bekannten unter anderem mit einer Schaufel attackiert haben soll. 

Köln: Streit nach Einbrüchen in Gartenlaube

In die Gartenlaube der Mutter des Angeklagten war eingebrochen worden – es wurden ein Mofa und ein Kinderfahrrad entwendet. In der Folgezeit soll es zu weiteren Einbrüchen und Verwüstungen gekommen sein, angeblich soll Kinderspielzeug mit Fäkalien beschmiert worden sein.

Der Angeklagte beschuldigte einen Bekannten (36), mit dem er sich schon in der Laube aufgehalten hatte, um Alkohol zu konsumieren. Als man sich im August vergangenen Jahres erneut in dem Kleingarten traf, eröffnete der Angeklagte seinen Verdacht und wurde aggressiv.

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Kölner soll Kontrahenten mit Gartenzaun gewürgt haben 

Laut Staatsanwaltschaft soll der 44-Jährige mit einem Messer auf seinen Kontrahenten eingestochen und mit dem Spaten verprügelt haben. Der Arztbericht wies Stichwunden am Körper, durchtrennte Sehnen und einen gebrochenen Finger auf, dazu diverse Prellungen. 

Bei der Polizei hatte das Opfer ausgesagt, regelrecht gefoltert worden zu sein. Der Angeklagte habe ihn am Grundstück auch in den Gartenzaun gewickelt und gewürgt. Er sei dann erfolgreich geflüchtet, Passanten hätten ihn verletzt im Wald gefunden und die Polizei gerufen.

Köln: Grillzange könnte zum Einsatz gekommen sein

Der Angeklagte räumte über seine Verteidigerin Lena Retschkemann grundsätzlich ein, den Geschädigten verletzt zu haben. Dies sei aber aus einem Gerangel heraus geschehen. Mit der Schaufel habe der Mandant letztlich nur versucht, den Kontrahenten aus der Laube zu vertreiben.

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Dass er mit einem Messer zugestochen habe, bestritt der Angeklagte. Möglicherweise sei aber eine Grillzange zum Einsatz gekommen. Beide Männer waren erheblich betrunken, zusammen hatte man fünf Flaschen Wodka konsumiert, das Opfer hatte bis zu vier Promille im Blut.

Richter verurteilt Kölner zu Bewährungsstrafe

Der Angeklagte berichtete von einer Alkoholabhängigkeit, die er aber mittlerweile im Griff habe. Seit Januar habe er keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken, wodurch er sich auch mit seiner Ex-Frau versöhnt habe, mit der er drei Kinder hat. Man sei wieder zusammen, wolle erneut heiraten.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen gefährlicher Körperverletzung neun Monate Haft auf Bewährung, Verteidigerin Retschkemann bat um ein mildes Urteil. Der Richter setzte acht Monate Haft auf Bewährung fest. Die positive Sozialprognose ergebe sich aus der Alkoholabstinenz.