Ruhestörung in KölnNachbar will, dass es leise ist – und greift zu dreistem Plan

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Der Kölner führte eine Walther P99 in der Schreckschussversion mit sich. Das Symbolbild wurde im März 2017 in Nürnberg aufgenommen.

Köln – Ob es nicht auch etwas leiser ginge, rief der übermüdete Nachbar (52) der Gruppe junger Menschen zu, die sich in jener warmen Sommernacht im vergangenen August gegen 1.30 Uhr angeregt im Garten des Mehrfamilienhauses in Sülz unterhalten hatte. Was dann folgte, wurde ein Fall für den Richter.

Kölner gibt sich laut Anklage als Polizist aus

Wegen Amtsanmaßung und Nötigung hatte die Kölner Staatsanwaltschaft den Supermarkt-Mitarbeiter angeklagt, der laut eigener Aussage einen anstrengenden Arbeitstag hatte und wegen der Hitze bei offenem Fenster in seiner Wohnung in der Universitätsstraße schlafen wollte.

Nach seiner erfolglosen Ansprache von oben hatte der 52-Jährige seine Wohnung verlassen, um die Ruhestörer direkt zu konfrontieren. Dabei trug er ein T-Shirt mit der Aufschrift „Polizei“ und eine Waffe im Holster. Auch soll er eine Plakette mit silbernem Stern gezeigt haben, die einer Dienstmarke glich.

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Ruhestörung in Köln: Nachbar schüchtert Ruhestörer mit Waffe ein

„Er gab sich als Polizist im Bereitschaftsdienst aus“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. In aggressivem Ton habe der Nachbar die jungen Leute aufgefordert den Garten zu verlassen und in die Wohnung zu gehen und Fenster und Türen zu schließen, andernfalls würde er Anzeige erstatten.

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Gut sichtbar habe der Angeklagte die Walther P99 in der Schreckschussversion an der Hüfte getragen, der Nachbar und seine Gäste seien eingeschüchtert und verängstigt gewesen und daher der Aufforderung des Bewaffneten nachgekommen. Die Bedrohten wollten das Verhalten des angeblichen Polizisten jedoch nicht hinnehmen und meldeten den Vorfall.

Kölner Richter stellt Verfahren ein: Affen profitieren

Noch in der Nacht kam die echte Polizei, stellte die Pistole, für die aber eine Waffenbesitzkarte vorlag, sicher und fertigte eine Anzeige. Bei der Verhandlung in Saal 9 des Amtsgerichts bestritt der Angeklagte im Wesentlichen die Vorwürfe. Die Pistole habe er aus Sicherheitsgründen getragen und die Plakette, die keinen Bezug zur Polizei habe, hänge immer an seinem Schlüssel.

Der Richter gab den Hinweis, dass bei einer Ruhestörung eine Meldung bei Ordnungsamt oder Polizei wohl zielführender gewesen wäre. Letztlich stellte der Richter das Verfahren gegen eine Zahlung von 600 Euro ein, der Angeklagte ist damit nicht vorbestraft. Das Geld kommt der Umweltorganisation BOS Deutschland zugute, die sich für den Fortbestand der Orang-Utan-Bestände einsetzt.